Entrüstung über staatlichen Eingriff
Erst Streichung, dann Absage: Weimer lässt Verleihung des Buchhandlungspreises ausfallen
Veröffentlicht:
von Jana WejkumKulturstaatsminister Weimer ließ drei Buchläden von der Liste für den Deutschen Buchhandlungspreis streichen, darunter auch den "Buchladen zur schwankenden Weltkugel" in Berlin.
Bild: Annette Riedl/dpa
Der Kulturstaatsminister hat mit dem Ausschluss von drei linken Buchläden selbst für die Entrüstung gesorgt, wegen der er nun die Preisverleihung absagt. Jetzt kündigt er einen Dialog an.
Das Wichtigste in Kürze
Um nicht vom "eigentlichen Sinn der Veranstaltung" abzulenken, hat der Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die Verleihung des Buchhandlungspreises abgesagt.
Die drei vom Preis ausgeschlossenen Buchhandlungen wollen rechtlich gegen die Entscheidung Weimers vorgehen.
Weimer kündigte an, den Gewinner:innen die Preise direkt zukommen lassen zu wollen und "zu einem späteren Zeitpunkt" eine Diskussion über Kunst- und Meinungsfreiheit zu veranstalten.
Die Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises auf der Leipziger Buchmesse fällt in diesem Jahr aus. Grund ist die Debatte um Wolfram Weimers Streichung von drei linken Buchläden von der Preisliste. Diese hatte für massive Kritik gesorgt.
Ein Sprecher des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) argumentierte, dass die Verleihung des Preises, die am 19. März erstmals im Rahmen der Buchmesse angesetzt war, ein "konzentrierter, würdevoller Festakt" sein sollte.
"Nun droht aber die Debatte um die Nicht-Berücksichtigung von drei Juryvorschlägen den eigentlichen Sinn der Veranstaltung – nämlich die Auszeichnung und Ehrung unabhängiger Buchhandlungen – zunehmend zu überlagern", so das Statement. Eine angemessene Würdigung der Preisträger:innen scheine in einem solchen Kontext "kaum noch möglich".
Weimer: Preis darf nicht "an Feinde des Staates" gehen
Weimer hatte in der vergangenen Woche drei nominierte Buchläden – den "Golden Shop" (Bremen), "Rote Straße" (Göttingen) und den Laden "Zur schwankenden Weltkugel" (Berlin) – von der Liste der Jury streichen lassen. Er argumentierte im Kulturausschuss des Bundestags, der Preis dürfe nicht "an Feinde des Staates" gehen.
Es hieß, dass "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" gegen sie vorlägen. Was genau das bedeuten soll, ist nicht bekannt. Einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) zufolge weiß Weimer selbst nicht, welche Erkenntnisse das im Einzelnen sind. Einer seiner Sprecher verwies auf den Geheimschutz.
Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) stellte er klar, "Kunst- und Meinungsfreiheit sind die wichtigsten demokratischen Errungenschaften, die ich immer verteidigen werde". Kulturpolitik habe aber auch eine Verantwortung, wenn es um die Verteilung von Steuergeldern gehe.
Minister tritt Streit über Kunst- und Meinungsfreiheit los
Auch weil unklar ist, worauf die Vorwürfe gegen die Buchläden gründen, hat sich an der Entscheidung des Ministers eine Debatte über staatliche Eingriffe in den Kulturbetrieb entzündet.
SPD und Opposition gaben sich empört. Es sei die "Pflicht des Kulturstaatsministers, Transparenz für die genauen Gründe seines Handelns herzustellen", forderte Sven Lehmann (Grüne), der Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag. Er bezeichnete Weimer als "Kulturkämpfer". Der Linken-Politiker David Schliesing hält Weimer für "eine absolute Fehlbesetzung". Lediglich die AfD hatte Lob für den Minister übrig.
Die Autorenvereinigung PEN verwies auf die große Tragweite des Vorfalls und stellte einen Zusammenhang zum teilweisen Verbot bestimmter Literatur in den USA her: "Nicht nur der Preis ist damit beschädigt, sondern das Ansehen einer ganzen Branche – und das unserer politischen Entscheider. Wehret den Anfängen – ansonsten werden wir im Handumdrehen 'amerikanische' Zustände haben."
Umstrittene Praxis politischer Überprüfung
Die betroffenen Buchläden haben angekündigt, gegen die Entscheidung des Kulturstaatsministers vor Gericht zu ziehen. Sie waren bereits in der Vergangenheit Träger des Buchhandlungspreises, der jährlich mit Preisgeldern von 7.000 bis 25.000 Euro an rund 100 besonders engagierte kleine Buchläden verliehen wird.
Die Klage der Buchläden bezieht sich auf das sogenannte Haber-Verfahren, eine 2004 vom Bundesinnenministerium verfügte Überprüfung staatlich geförderter Projekte durch den Verfassungsschutz. "Im Kern geht es um die Frage, ob der Beauftragte für Kultur und Medien überhaupt das sogenannte Haber-Verfahren anwenden durfte", so die Anwaltskanzlei, die den Göttinger Buchladen vertritt. Man halte das Verfahren grundsätzlich für rechtswidrig.
Die Buchläden erlebten laut Lea Voigt, Anwältin des Bremer "Golden Shop", große Solidarität. "Viele Leute sind in hohem Maß empört und empfinden die Diskussion um den Buchhandlungspreis als eine viel größere Frage zur Pluralität des Kulturbetriebs und der Meinungsfreiheit", sagte sie gegenüber der dpa.
Auch in den News:
"Dialogveranstaltung" gegen Flächenbrand
Der Kritik will Weimer "zu einem späteren Zeitpunkt" mit einer "Diskussion im Rahmen einer öffentlichen Dialogveranstaltung über Kunst- und Meinungsfreiheit und die Bedeutung staatlich finanzierter Kunstpreise" begegnen, gab sein Sprecher bekannt.
Die Gewinner:innen des Buchhandlungspreises sollen trotz der Absage der Verleihung nicht leer ausgehen. "Die ausgewählten Buchhandlungen werden Preisgeld und Urkunde auf direktem Wege erhalten", teilte der Sprecher von Weimer mit. Die Bekanntgabe der Hauptpreise werde gesondert erfolgen.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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