Selbstbestimmung

Selbstbestimmungsgesetz: Hunderte ändern Geschlecht

Veröffentlicht:

von Damian Rausch

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Seit zwei Jahren gilt das Selbstbestimmungsgesetz. In Thüringen haben Hunderte Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert – doch nach dem anfänglichen Andrang gehen die Zahlen deutlich zurück.

Das Wichtigste in Kürze

  • In sieben Thüringer Städten wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes insgesamt 570 Änderungen registriert.

  • Besonders groß war das Interesse unmittelbar nach der Einführung im November 2024, inzwischen sind die Zahlen deutlich gesunken.

  • Das Selbstbestimmungsgesetz wird wissenschaftlich evaluiert, während zugleich weiter über möglichen Missbrauch diskutiert wird.

Seit zwei Jahren können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag und Vornamen deutlich einfacher ändern lassen. In Thüringen haben seitdem Hunderte Menschen von der neuen Regelung Gebrauch gemacht. Nach einem starken Andrang zu Beginn gehen die Zahlen inzwischen jedoch zurück.

Wie eine Abfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ergab, wurden allein in Erfurt, Jena, Gera, Weimar, Suhl, Ilmenau und Mühlhausen insgesamt 570 Änderungen registriert. Besonders unmittelbar nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 war das Interesse groß.

Ein Hinweisschild zeigt verschiedene Geschlechtersymbole. Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes können Menschen ihren Geschlechtseintrag einfacher ändern lassen.

Bild: Hannes P Albert/dpa


Deutlich weniger Änderungen als zu Beginn

In Jena ließen laut dpa im ersten Jahr nach Einführung des Gesetzes 87 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern. Im zweiten Jahr waren es nur noch 36. Auch in Weimar sank die Zahl deutlich.

Ein ähnliches Bild zeigt sich in Erfurt: Dort wurden allein im November und Dezember 2024 insgesamt 66 Änderungen registriert. Im bisherigen Jahr 2026 waren es dagegen lediglich 30.

Der Rückgang ist allerdings kein rein thüringisches Phänomen. Bundesweit änderten zwischen November 2024 und März 2026 insgesamt 28.364 Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen nach dem neuen Gesetz. Das geht aus im Juni veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Besonders groß war der Andrang unmittelbar nach der Einführung: Allein im November und Dezember 2024 wurden 10.589 Änderungen vorgenommen. Im März 2026 waren es bundesweit noch 722.

Der Bundesverband Trans* führt die hohen Zahlen zu Beginn unter anderem auf einen Nachholeffekt zurück. Viele trans- und nicht-binäre Menschen hätten demnach auf die neue Regelung gewartet.



Gesetz ersetzt aufwendiges Verfahren

Das Selbstbestimmungsgesetz ist seit dem 1. November 2024 in Kraft. Wer seinen Geschlechtseintrag und seine Vornamen ändern möchte, kann dies durch eine persönliche Erklärung beim Standesamt tun. Die Änderung muss drei Monate vorher angemeldet werden.

Das Gesetz löste das frühere Transsexuellengesetz ab. Dieses sah unter anderem ein gerichtliches Verfahren und Sachverständigengutachten vor. Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, hatte das neue Verfahren zuletzt als Erleichterung für Betroffene bezeichnet.

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Gesetz wird wissenschaftlich überprüft

Gleichzeitig hält die politische Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz an. Für Aufmerksamkeit sorgte unter anderem der Fall der Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich. Kritiker sahen darin einen möglichen Missbrauch der Regelung. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder hatten deshalb eine Nachschärfung des Gesetzes gefordert.

Inzwischen läuft zudem eine wissenschaftliche Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wurden dafür Forschungsaufträge an das Berliner Forschungsunternehmen InterVal und die Ruhr-Universität Bochum vergeben. Die gesetzlich vorgesehene Evaluation soll spätestens zum 1. November 2029vorliegen.

Damit soll auch untersucht werden, wie sich die Neuregelung in der Praxis bewährt und ob Änderungen notwendig sind.


Verwendete Quellen:

Deutsche Presse-Agentur

Statistisches Bundesamt: "Daten zur Änderung des Geschlechtseintrags für die Jahre 2024 und 2025 und vorläufige Ergebnisse für 2026"

Evangelische Zeitung/KNA: "Auftrag für Bewertung des Selbstbestimmungsgesetzes vergeben"

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