Mehr Soldaten für die Bundeswehr

Reservisten sollen künftig zu Übungen verpflichtet werden können

Veröffentlicht:

von Benedikt Rammer

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Mehr Bewerbungen bei der Bundeswehr

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Die Bundesregierung will die Reserve der Bundeswehr deutlich stärken. Künftig sollen Reservist:innen unter bestimmten Bedingungen nicht mehr nur freiwillig, sondern auch verpflichtend zu Wehrübungen herangezogen werden können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesregierung will Reservist:innen künftig leichter verpflichtend zu Wehrübungen einziehen können.

  • Hintergrund ist der hohe Personalbedarf der Bundeswehr im Krisen- oder Verteidigungsfall.

  • Trotz neuer Pflichten sollen berufliche Schutzrechte und Möglichkeiten zur Rückstellung bestehen.

Reservist:innen spielen für die Bundeswehr schon heute eine wichtige Rolle. Sie unterstützen die aktive Truppe in vielen Bereichen und helfen auch bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen. Die Reserve soll künftig aber noch wichtiger werden, damit Deutschland seine Zusagen in der Nato erfüllen kann.

Der Bedarf ist groß: Im Krisen- oder Kriegsfall müsste die Bundeswehr demnach insgesamt 460.000 Streitkräfte bereitstellen. Bis 2035 sollen dazu rund 260.000 aktive Soldat:innen zur Verfügung stehen. Ende Mai lag die Zahl laut Quelle aber erst bei rund 185.600. Zusätzlich sollen bis 2033 mindestens 200.000 einsatzbereite Reservist:innen bereitstehen. Im vergangenen Jahr waren es erst gut 60.000.

Bisher galt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit

Bislang werden Reservist:innen in Friedenszeiten nur dann zum Dienst einberufen, wenn zwei Seiten zustimmen: die Betroffenen selbst und ihre Arbeitgeber. Dieses Modell wird als Prinzip der "doppelten Freiwilligkeit" bezeichnet. Es wurde im Jahr 2011 nach der Aussetzung der Wehrpflicht eingeführt.

Genau dieses Prinzip soll nun wegfallen. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht laut der Nachrichtenagentur AFP vor, dass Reservist:innen "in der Regel zu Wehrübungen verpflichtet werden können". Arbeitgeber:innen sollen dabei mit einem Vorlauf von acht Wochen informiert werden. Gleichzeitig sollen sie finanziell stärker entlastet werden, etwa durch höhere Kostenerstattungen für Ersatzkräfte.

Werden in einem Betrieb wichtige Aufgaben betroffen, kann eine Rückstellung beantragt werden. Auch die betroffenen Reservist:innen selbst können sich aus persönlichen Gründen zurückstellen lassen, zum Beispiel aus familiären Gründen. Damit soll das neue System zwar verbindlicher werden, aber zugleich Ausnahmen für besondere Situationen ermöglichen.

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Wer betroffen ist und wie lange Übungen dauern dürfen

Die neue Pflicht soll nicht für alle früheren Soldat:innen gleichermaßen gelten. Laut AFP müssen Personen bis zum Alter von 45 Jahren an Reserveübungen teilnehmen, wenn sie mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben. Wer mindestens ein Jahr Berufs- oder Zeitsoldat:in war, soll sogar bis zum 65. Lebensjahr verpflichtet werden können.

Nicht betroffen sind dagegen Menschen, die weniger als sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben. Auch ehemalige Grundwehrdienstleistende, die noch vor dem Ende der Wehrpflicht 2011 bei der Bundeswehr waren, sollen keine verpflichtenden Reserveübungen leisten müssen.

Auch die Dauer der Übungen ist im Gesetzentwurf begrenzt. Wer nur bis zu ein Jahr früheren Wehrdienst geleistet hat, soll insgesamt höchstens sechs Monate Reserveübungen absolvieren müssen, davon maximal drei Wochen pro Jahr. Bei längeren früheren Dienstzeiten steigen die möglichen Übungszeiten. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall sollen diese Obergrenzen allerdings nicht gelten.

Reserve wird Teil der neuen Sicherheitsplanung

Neu ist außerdem, dass unbefristete Reservedienstleistungen künftig nicht nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall möglich sein sollen. Das Verteidigungsministerium erklärt "Dies kann z. B. dann nötig sein, wenn eine hybride Bedrohungslage oder eine andere Krisenlage den Einsatz der Reserve erforderlich macht." Voraussetzung wäre in solchen Fällen die Zustimmung des Bundestags.

Beruflich sollen Reservist:innen weiter abgesichert bleiben. Laut AFP ist eine Kündigung wegen einer Übung verboten. Verdienstausfälle werden bis zu festgelegten Höchstgrenzen ersetzt, zudem zahlt der Bund während des Reservedienstes die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung weiter. Damit will die Bundesregierung offenbar sicherstellen, dass mehr Verbindlichkeit nicht automatisch zu Nachteilen im zivilen Beruf führt.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur AFP

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