Immer wieder Zoff-Thema

Politiker-Gehalt: Wer bestimmt die Höhe der Diäten?

Veröffentlicht:

von Joachim Vonderthann

:newstime

Regierung bremst Gehaltsplus für Spitzenbeamte

Videoclip • 01:04 Min • Ab 12


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Warum steigen Diäten und Politikergehälter regelmäßig – und wer legt das eigentlich fest? Für Bundestagsabgeordnete, Minister:innen und Staatssekretär:innen gelten unterschiedliche Regeln. Ein Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Diäten von Bundestagsabgeordneten werden jährlich zum 1. Juli nach dem Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes angepasst.

  • Bundesminister:innen und Staatssekretär:innen bekommen Amts- bzw. Besoldungsbezüge, die an das Besoldungsrecht gekoppelt sind und per Gesetz geändert werden müssen.

  • Abgeordnete erhalten neben der Diät eine hohe steuerfreie Kostenpauschale und weitere Sachleistungen, etwa für Büros, Bahnfahrten und dienstliche Flüge.

Bundestagsabgeordnete, Bundesminister:innen und Staatssekretär:innen verdienen gut – und ihre Bezüge steigen regelmäßig. Gleichzeitig sorgt das Thema seit Jahren für Spannungen in der Öffentlichkeit. Immer wieder gibt es Vorwürfe der "Selbstbedienung" oder Kritik an fehlender Transparenz. Dabei ist die Frage: Nach welchen Regeln steigen diese Gehälter überhaupt, und wer entscheidet darüber?

Für die verschiedenen Gruppen in der Politik gibt es unterschiedliche Mechanismen. Bei Abgeordneten im Bundestag wird die Bezahlung anders festgelegt als bei Minister:innen oder Staatssekretär:innen. Drei Wege spielen dabei eine Rolle: die Kopplung an einen Lohnindex, das Besoldungsrecht und konkrete Gesetzesänderungen.

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Wie die Diäten der Abgeordneten steigen

Für Bundestagsabgeordnete gilt seit 2014: Ihre Entschädigung, oft "Diät" genannt, wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Maßstab ist der Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes, der zeigt, wie sich die durchschnittlichen Löhne in Deutschland entwickeln. Die Regel steht in Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes. Es geht also nicht um einen spontanen Beschluss der Abgeordneten, sondern um eine Bindung an die allgemeine Lohnentwicklung.

Hintergrund dieser Regelung war der Wunsch, die immer wieder aufflammenden Streitigkeiten über Diätenerhöhungen zu entschärfen. Der frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP), der damals die Expertenkommission leitete, erklärte seinerzeit, bei jeder Erhöhung seien Abgeordnete als "Raffkes" beschimpft worden, es sei von "Selbstbedienung" die Rede gewesen. Laut der damaligen großen Koalition sollte die automatische Anpassung helfen, diese Debatten zu versachlichen.

Was Abgeordnete konkret verdienen

Seit dem 1. Juli 2025 liegt die Abgeordnetenentschädigung bei 11.833,47 Euro im Monat, wie der Bundestag ausweist. Ende März 2026 wurde zudem eine Erhöhung des Nominallohnindex um 4,2 Prozent bekanntgegeben – das ist der Maßstab für die nächste Anhebung zum 1. Juli. Die Diät muss grundsätzlich versteuert werden, sie ist also kein Nettobetrag.

Zusätzlich erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale von derzeit 5.349,58 Euro im Monat. Diese Pauschale ist für Ausgaben gedacht, die mit der Ausübung des Mandats zusammenhängen, etwa die Miete für das Wahlkreisbüro, Material, Taxifahrten, Hotelkosten oder eine Unterkunft in Berlin. Für Büroausgaben in Berlin – zum Beispiel Material oder Mobiltelefone auch für Mitarbeitende – erstattet der Bundestag bis zu 12.000 Euro pro Jahr.

Abgeordnete dürfen zudem kostenlos mit der Bahn fahren. Kosten für Inlandsflüge werden erstattet, wenn sie im Zusammenhang mit dem Mandat stehen. Wichtig ist aber: Der Mechanismus zur jährlichen Anpassung läuft nicht automatisch ewig weiter. In jeder neuen Wahlperiode muss der Bundestag innerhalb von drei Monaten nach seiner konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss fassen, sonst gilt die Automatik nicht.

Wie Bundesminister:innen bezahlt werden

Bei Bundesminister:innen funktioniert die Bezahlung anders. Ihre Gehälter heißen Amtsbezüge und sind im Bundesministergesetz geregelt. Dort ist festgelegt, dass sich das Amtsgehalt an der Besoldungsgruppe B11 orientiert. Hinzu kommen Zuschläge und Aufwandsentschädigungen, die ebenfalls gesetzlich geregelt sind.

Das Entscheidende: Wenn Bundesminister:innen mehr Geld bekommen sollen, reicht keine Statistik des Statistischen Bundesamtes aus. In der Regel braucht es eine Änderung des Gesetzes beziehungsweise eine Anpassung des Besoldungsrechts, an das ihre Bezüge gekoppelt sind. Das bedeutet, dass Bundestag und Bundesrat damit befasst sind und die Erhöhungen über das allgemeine Besoldungssystem des Bundes laufen.

Parlamentarische Staatssekretär:innen sind Abgeordnete, die ein Ministerium politisch im Bundestag vertreten. Sie erhalten Amtsbezüge unter Verweis auf § 11 des Bundesministergesetzes. Dabei gilt laut "Bild" die Vorgabe, dass Amtsgehalt und Dienstaufwandsentschädigung 75 Prozent der entsprechenden Beträge von Bundesminister:innen betragen.

Gehen die Ministerbezüge also nach oben, werden die Bezüge der Parlamentarischen Staatssekretär:innen automatisch mitangepasst.

Beamtete Staatssekretär:innen sind keine Abgeordneten, sondern die höchsten Beamt:innen eines Ministeriums. Sie werden nach dem allgemeinen Bundesbesoldungsrecht bezahlt, typischerweise in einer sehr hohen Besoldungsgruppe wie etwa auch Bundesrichter:innen. Ihre Bezüge steigen, wenn es generell Erhöhungen für Beamt:innen einer bestimmten Besoldungsgruppe gibt.


Verwendete Quellen:

Bild: "Wer legt fest, wie viel Politiker verdienen?"

Nachrichtenagentur dpa

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