Schwarz-rote Energiepolitik

Heizungsgesetz: Wann Vermieter sich an Kosten beteiligen müssen

Aktualisiert:

von Christopher Schmitt

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Regierung verschiebt Heizungsgesetz

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Zentrale Regelungen des umstrittenen Heizungsgesetzes sollen gekippt werden, da ist sich die Regierung einig. Kostenrisiken sollen jetzt fairer zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt werden.

Die schwarz-rote Koalition hat sich bei der umstrittenen Reform des sogenannten Heizungsgesetzes auf einen zentralen Punkt geeinigt: eine Kostenbremse für Mieter:innen. Wie die Spitzen von CDU/CSU und SPD der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilten, sollen künftige Kostenrisiken fairer zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt werden.

"Mit der Einigung beim Mieterschutz ist das letzte Puzzlestück gesetzt – der Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist frei", sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). An der Einigung waren neben Reiches Ministerium auch die Ministerien für Justiz und Bau beteiligt.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, Ziel sei es, Mieter:innen wirksam vor steigenden Heizkosten zu schützen. Heizen dürfe nicht zur finanziellen Falle werden. Erwartet wird, dass das Kabinett das Gesetz Mitte Mai beschließen wird, bevor es in den Bundestag eingebracht wird.

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Miersch: Belastungen zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen geteilt

Kern der Einigung ist eine hälftige Aufteilung bestimmter Kosten. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte, man habe erreicht, dass Belastungen durch CO₂-Preise, Gasnetzentgelte und Biogas künftig zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen geteilt würden.

Diese Regelung solle greifen, wenn nach einem Heizungstausch weiterhin mit fossilen Energien geheizt werde. Entscheide sich ein Eigentümer oder eine Eigentümerin für eine neue Öl- oder Gasheizung, müsse er oder sie sich laut Hubig erstmals an laufenden Heizkosten beteiligen. Damit solle ein finanzieller Anreiz für klimafreundlichere Lösungen entstehen.

Die Einigung ist Teil einer grundlegenden Abkehr vom bisherigen Kurs. Das von der früheren Ampel-Koalition vorangetriebene Gebäudeenergiegesetz, häufig als "Habecks Heizungsgesetz" bezeichnet, soll deutlich entschärft werden.

Vor allem die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen steht vor dem Aus. Künftig sollen Gas- und Ölheizungen weiter zulässig sein, allerdings ab 2029 mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe. Geplant ist eine sogenannte Bio-Treppe mit mehreren Stufen bis 2040.

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Kritiker:innen sehen Rückschritt beim Klimaschutz

Genau hier setzt der neue Mieterschutz an. Bei den ersten Stufen dieser Bio-Treppe sollen die Mehrkosten für biogene Brennstoffe sowie CO₂-Abgaben und Netzentgelte jeweils zur Hälfte von Mieter:innen und Vermieter:innen getragen werden. Hintergrund sind Warnungen von Umwelt- und Mieterverbänden, wonach steigende CO₂-Preise und teureres Biogas die Nebenkosten deutlich erhöhen könnten. Kritiker:innen sehen darin weiterhin Risiken für Mieter:innen und einen Rückschritt beim Klimaschutz.

Union und SPD sprechen dennoch von einem ausgewogenen Kompromiss. Unionsfraktionschef Jens Spahn erklärte, man schaffe mehr Freiheit bei der Heizungswahl, ohne die Mieter:innen allein zu lassen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sprach von einem fairen Ausgleich zwischen Eigentümer:innen und Mieter:innen.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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