Prozess um Meinungsfreiheit
"From the river to the sea, ...": Gericht stuft Parole als Terror-Kennzeichen ein
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von dpaDas Berliner Landgericht hat die umstrittene Parole "From the river to the sea" erneut als strafbar eingestuft und einen 25-Jährigen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Bild: Jens Kalaene/dpa
Der Spruch "From the river to the sea, palestine will be free" unterstütze die Terrororganisation Hamas: Ein Landgericht hat einen Mann verurteilt, der die Parole auf einer Demonstration gerufen hatte. Das Urteil ist stark umstritten.
Das Wichtigste in Kürze
Das Landgericht Berlin hat die Parole "From the river to the sea, palestine will be free" als strafbar eingestuft.
Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt, es belang nicht.
Das Urteil inklusive Geldstrafe ist noch nicht rechtskräftig.
Die umstrittene propalästinensische Parole "From the river to the sea, palestine will be free" ist vom Berliner Landgericht erneut als ein Kennzeichen der Hamas eingestuft worden. Ein 25-jähriger Angeklagter habe die Wortfolge bei einer Demonstration gerufen und sich damit des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen schuldig gemacht. Wer diese Parole nutze, unterstütze die Terrororganisation Hamas und deren Hauptziel, die Vernichtung Israels, urteilte die Vorsitzende Richterin Susann Wettley.
Zudem wurde der Mann im Zusammenhang mit Fotos in sozialen Medien der Verbreitung von Propagandamitteln terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro (2.700 Euro). Die Verteidiger:innen kündigten bereits Revision an.
Höchstrichterliche Entscheidung steht aus
Strafgerichte gehen bundesweit bislang unterschiedlich mit der Bewertung der Parole "From the river to the sea, palestine will be free" um. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es noch nicht. Durch die aktuelle Entscheidung des Berliner Landgerichts sei der Weg für eine endgültige Klärung durch den Bundesgerichtshof (BGH) geebnet, sagte Staatsanwalt Tim Kaufmann. Eine höchstrichterliche Entscheidung werde auch zu einer Rechtssicherheit mit Blick auf Demonstrationen führen.
Nicht das erste Urteil
Es das zweite Urteil des Berliner Landgerichts zu der umstrittenen Parole. Bereits im November 2024 hatte die Staatsschutzkammer die Verwendung des Slogans als strafbar eingestuft und eine Geldstrafe gegen eine damals 42-Jährige verhängt. Die Betroffene legte zunächst Revision gegen das Urteil ein, zog diese später jedoch zurück. Damit landete der Fall nicht wie von einigen Jurist:innen erhofft vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Landgericht: "Unterstützung der Hamas"
Das Landgericht erklärte, der 25-Jährige sei bei einer Demonstration im Dezember 2024 in Berlin-Friedrichshain als "eine Art Rädelsführer" aufgetreten. Er habe den ersten Teil der Wortfolge skandiert, die Menge habe jeweils mit "Palestine will be free" geantwortet. "Es ging dem Angeklagten eindeutig um die Unterstützung der Hamas", sagte Wettley weiter.
Die verbotene Terrororganisation habe sich den Spruch zu eigen gemacht, so die Richterin. Insbesondere nach dem Überfall auf Israel am 7. Oktober 2023 werde die Parole von der Bevölkerung mit der Hamas in Verbindung gebracht. Erklärtes Ziel der Terrororganisation sei die Vernichtung Israels sowie die Tötung und Vertreibung von jüdischen Personen. Bei der Parole handele es sich um eine bildliche Darstellung dieser Forderungen.
Staatsanwaltschaft forderte 5.400 Euro Strafe
Der Angeklagte soll zudem im März und April 2024 auf seinem Instagram-Account Fotos von teils vermummten Menschen mit Sturmgewehren mit "glorifizierenden Überschriften" veröffentlicht haben. Die Bilder enthielten laut Anklage das Logo der verbotenen Terrororganisation Al-Aksa-Märtyrerbrigade, die der bewaffnete Arm der Fatah-Bewegung von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas ist. Der militanten Gruppierung werden zahlreiche terroristische Anschläge auf israelische Zivilist:innen und Soldat:innen zugerechnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro plädiert. Die Verteidiger:innen des 25-Jährigen, der im Prozess geschwiegen hatte, forderten Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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