Bundestag
Bürgergeld ade: Schwarz-Rot will neue Grundsicherung beschließen
Aktualisiert:
von Christopher Schmitt:newstime
Das Bürgergeld wird abgeschafft
Videoclip • 27 Sek • Ab 12
Nicht nur der Name "Bürgergeld" wird gestrichen – Schwarz-Rot will strenger mit Leistungsbezieher:innen umgehen. Nun soll die neue Grundsicherung endgültig beschlossen werden.
Das Wichtigste in Kürze
Am Donnerstagvormittag (5. März) will Schwarz-Rot die Bürgergeld-Reform endgültig beschließen.
Laut Regierung sollen der Arbeitsmarkt-Anreiz gestärkt und Geld eingespart werden.
Kritik kommt unter anderem aus dem linken Parteiflügel der SPD.
Auf rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland kommen spürbare Einschnitte zu: Noch am Donnerstag (5. März) will die Regierung im Bundestag eine umfassende Reform des bisherigen Bürgergelds beschließen.
Nicht nur die Bezeichnung solle gestrichen werden, auch die Regeln der Grundsicherung im Zweiten Sozialgesetzbuch sollen an vielen Stellen verschärft werden. Ziel sei laut Gesetzentwurf, mehr Menschen schneller in Arbeit zu bringen – vor dem Hintergrund angespannter Haushalte und schwacher Konjunktur.
Kern der Reform bilden strengere Mitwirkungspflichten und deutlich ausgeweitete Sanktionen. Wer zum Beispiel angebotene Förder- oder Qualifizierungsmaßnahmen ablehnt, muss künftig mit einer sofortigen Kürzung der Leistungen um 30 Prozent für drei Monate rechnen.
Auch bei versäumten Terminen im Jobcenter soll der Druck steigen: Nach dem zweiten Meldeversäumnis droht eine Kürzung, bei weiteren Verstößen sogar ein kompletter Leistungsentzug. Die Koalition will damit, so heißt es, den verfassungsrechtlichen Spielraum vollständig ausschöpfen – obwohl Sanktionen bislang nur einen kleinen Teil der Leistungsbeziehenden treffen.
Wann dürfen Leistungen gekürzt werden?
Beim Ablauf der Sanktionen hatte es bis zuletzt Klärungsbedarf gegeben. Jobcenter sollen Betroffene grundsätzlich anhören, bevor Leistungen gekürzt werden. Eine tatsächlich durchgeführte Anhörung ist jedoch keine zwingende Voraussetzung – ein Untertauchen soll Sanktionen nicht verhindern.
Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf Schutzmechanismen vor: Menschen mit besonderen Härten oder psychischen Erkrankungen sollen demnach nicht in existenzbedrohende Situationen geraten. Bei entsprechenden Anhaltspunkten können Jobcenter sogar ärztliche oder psychologische Untersuchungen anordnen.
Vor allem die Union betonte den politischen Anspruch der Reform. CSU-Politikerin Silke Launert spricht von einer Einlösung eines "zentralen Wahlversprechens". Der CDU-Arbeitsmarktexperte Marc Biadacz erklärte, die Änderungen würden vor allem Verantwortung und Verbindlichkeit stärken. Pflichtverletzungen und Leistungsmissbrauch sollten konsequenter geahndet werden, um mehr Fairness gegenüber arbeitenden Menschen herzustellen.
Auch in den News:
Kritik innerhalb der SPD
In der SPD bleibt das Vorhaben jedoch weiter umstritten. Besonders der linke Parteiflügel sieht die Gefahr sozialer Härten durch mögliche Komplettsanktionen. Dennoch verteidigt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) die Reform. "Wir haben im Ergebnis eine gute Reform, mit der wir Menschen helfen, die Unterstützung brauchen, und mit der wir mehr Mitwirkung erwarten", sagte Bas der "Rheinischen Post".
Dass das Bürgergeld erneut reformiert werden soll, hat eine politische Vorgeschichte. Das 2023 eingeführte System sollte einst einen Bruch mit Hartz IV markieren. Kritiker:innen aus der Union hatten jedoch früh bemängelt, das System setze zu wenig Anreize zur Arbeitsaufnahme.
CDU-Chef Friedrich Merz hatte im Bundestagswahlkampf gesagt: "Wir werden dieses System Bürgergeld vom Kopf auf die Füße stellen, da werden sich zweistellige Milliardenbeträge einsparen lassen." Große Einsparungen spielen im finalen Gesetz allerdings kaum noch eine Rolle: Laut Entwurf geht es nur noch um Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
Verwendete Quellen
Nachrichtenagentur dpa
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