Schwarz-Rot passt an

Beamtenbesoldung für Spitzenbeamte fällt geringer aus

Veröffentlicht:

von Christopher Schmitt

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Regierung bremst Gehaltsplus für Spitzenbeamte

Videoclip • 01:04 Min • Ab 12


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Die geplante Besoldungsanhebung für Spitzenbeamte wird vom Bundesinnenministerium angepasst. Alexander Dobrindt stellt hierzu etwas klar.

Die Besoldung von Bundesbeamt:innen soll geringer steigen als ursprünglich vorgesehen. "Für Spitzenbeamte erfolgt keine Besoldungsanpassung über die reguläre tarifliche Anpassung hinaus", heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Eine neue Besoldungstabelle, die ab Mai gelten solle, liegt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vor und zeigt deutlich niedrigere Grundgehälter als zunächst angekündigt.

Demnach würden Beamt:innen der Besoldungsgruppe B3 künftig ein monatliches Grundgehalt von 10.572,91 Euro erhalten. Ursprünglich war eine Anhebung auf 10.854,48 Euro vorgesehen. In der höchsten Besoldungsgruppe B10 soll das Grundgehalt bei 16.530,96 Euro liegen – statt der zunächst kalkulierten 17.946,70 Euro. Auch Richter:innen und Staatsanwält:innen in Spitzenpositionen müssen laut dem Papier mit geringeren Anpassungen rechnen als zuerst geplant.

Dobrindt legt Entwurf vor

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) legte vor wenigen Tagen einen Entwurf für eine neue Besoldungsstruktur im Bund vor. In seiner ursprünglichen Fassung hätte dieser laut Ministerium jährliche Mehrausgaben von über drei Milliarden Euro verursacht. Ziel des Konzepts war, die Bezüge stärker an die wirtschaftliche Entwicklung, die allgemeine Lohnentwicklung und die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.

Nach Angaben des Innenministeriums berücksichtigt der Gesetzentwurf den Tarifabschluss vom 6. April des vergangenen Jahres für die Tarifbeschäftigten des Bundes sowie Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das Kabinett und der Bundestag müssten dem nun geänderten Entwurf allerdings noch zustimmen.

Gerichtsurteil zu Besoldung in Berlin

Hintergrund der Reformen ist unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2025. Die Karlsruher Richter:innen hatten entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Berlin zwischen 2008 und 2020 weitgehend verfassungswidrig gewesen sei. Rund 95 Prozent der Regelungen in der Besoldungsordnung A – darunter Polizei und Feuerwehr – hätten laut Gericht nicht mit der Tarif- und Preisentwicklung Schritt gehalten.

Eine Debatte über mögliche Eigennutz-Vorwürfe wies Dobrindt unterdessen zurück. Er betonte, dass Minister:innen und Bundeskanzler von der Anpassung nicht profitierten. Eine Gehaltserhöhung für Kabinettsmitglieder sei "zu keinem Zeitpunkt vorgesehen" gewesen und werde auch nicht umgesetzt.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

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