Steuerfreier Hinzuverdienst
Neue Aktivrente: Deshalb fehlte der Steuervorteil im Januar
Veröffentlicht:
von Jacqueline Bittl:newstime
Rentenkürzung ab März 2026 (17. Februar)
Videoclip • 01:04 Min • Ab 12
Die Aktivrente verspricht bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfreien Hinzuverdienst für Ruheständler:innen. Doch auf vielen Lohnabrechnungen im Januar tauchte dennoch ein regulärer Steuerabzug auf. Warum das so ist – und weshalb Betroffene trotzdem keinen finanziellen Nachteil befürchten müssen.
Mit Beginn des neuen Jahres ist die sogenannte Aktivrente eingeführt worden. Sie eröffnet Ruheständler:innen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, die Möglichkeit, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei zusätzlich zu verdienen. Ziel dieser Regelung ist es, dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken.
Dennoch sorgte die erste Gehaltsabrechnung im Januar bei einigen Betroffenen für Irritationen: Der Arbeitslohn wurde offenbar regulär und ohne erkennbaren steuerlichen Vorteil abgerechnet. Daraus ergab sich die Frage, weshalb die angekündigte Entlastung zunächst ausblieb.
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Verzögerungen durch späte gesetzliche Umsetzung
Nach Angaben von Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler ist die Ursache nicht primär bei den Arbeitgebern zu suchen, sondern im zeitlichen Ablauf der Gesetzgebung. Die steuerliche Regelung wurde erst spät im Jahr beschlossen, sodass für die praktische Implementierung nur ein sehr begrenztes Zeitfenster zur Verfügung stand.
Lohnabrechnungsprogramme konnten nicht mehr rechtzeitig angepasst werden. Zudem wurden zentrale Auslegungsfragen erst im Februar durch die Finanzverwaltung geklärt. Erst auf dieser Grundlage konnten Softwareanbieter ihre Systeme abschließend anpassen, testen und freigeben. Eine flächendeckende Umsetzung zum 1. Januar war daher faktisch nicht realisierbar.
Keine Einbußen – nur zeitliche Verschiebung
Für Betroffene stellt sich die entscheidende Frage, ob ein im Januar zu hoher Steuerabzug endgültig verloren ist. Laut Bund der Steuerzahler ist das nicht der Fall. Zu viel einbehaltene Beträge werden korrigiert.
Sobald die notwendigen Software-Updates implementiert sind, nehmen die meisten Abrechnungssysteme automatisch eine sogenannte Rückrechnung vor. Der betreffende Monat wird neu berechnet, und die zu viel abgeführte Lohnsteuer wird mit einer der folgenden Gehaltsabrechnungen erstattet, erläutert Daniela Karbe-Geßler.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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