Debatte um Organspenden

Ärztekammer fordert neue Regeln für Organspenden

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von Nadine von Parseval

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Organspende: Widerspruchslösung soll kommen

Videoclip • 01:42 Min • Ab 12


Tausende schwer kranke Menschen warten in Deutschland auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Um die Versorgung zu verbessern, wird erneut über die Einführung einer Widerspruchsregelung diskutiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ärztekammer Niedersachsen unterstützt die Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden.

  • Künftig sollen Erwachsene grundsätzlich als Organspender gelten, sofern sie nicht widersprechen.

  • Ende 2025 warteten in Deutschland rund 8.200 Menschen auf ein Spenderorgan.

Die Zahl der Organspenden in Deutschland reicht weiterhin nicht aus, um den Bedarf schwer kranker Patient:innen zu decken. Eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben könnte die Situation verbessern. Die Ärztekammer Niedersachsen fordert deshalb die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung.

"Man wird nicht zwangsläufig zum Organspender, sondern kann sich dagegen entscheiden", erklärte Ärztekammerpräsidentin Marion Charlotte Renneberg gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Eine entsprechende Gesetzesänderung wäre aus ihrer Sicht ein "wichtiger Baustein zur Förderung der Organspenden in Deutschland".

Marion Charlotte Renneberg, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, spricht während eines Interviews mit der dpa Deutsche Presse-Agentur.

Bild: Julian Stratenschulte/dpa


Bundestag beschäftigt sich erneut mit Organspende-Reform

Am 4. November soll sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer Anhörung mit dem Gesetzentwurf befassen. Dieser sieht vor, dass grundsätzlich alle volljährigen Menschen nach ihrem Tod als Organspender gelten, sofern sie zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt haben. Bislang dürfen Organe nur entnommen werden, wenn eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.

Mit der geplanten Reform würde sich dieses Prinzip umkehren. Wer keine Organe spenden möchte, könnte dies jederzeit festhalten. Es ist bereits der dritte Versuch, die Widerspruchsregelung gesetzlich zu verankern. Eine erste Initiative scheiterte 2020 im Bundestag. Ein weiterer Anlauf kam aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 nicht mehr zur Abstimmung.


Neue Regelung könnte Angehörige entlasten

Ein wesentliches Problem sieht Renneberg darin, dass viele Menschen einer Organspende zwar grundsätzlich positiv gegenüberstehen, ihre Entscheidung jedoch nicht dokumentieren. Im Todesfall müssen deshalb häufig die Angehörigen entscheiden. Diese befinden sich laut Renneberg dann "in einer hochdramatischen Situation". Der Verlust eines geliebten Menschen und die gleichzeitige Frage nach einer möglichen Organspende könnten Familien überfordern.

Die Widerspruchsregelung könnte diese Belastung verringern. Gleichzeitig betont die Ärztekammerpräsidentin, wie wichtig eine bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema ist: "Im Laufe eines Lebens sollte jede und jeder darüber nachdenken, wie er dazu steht."


Ärztekammer fordert mehr Aufklärung über Organspenden

Neben einer gesetzlichen Neuregelung hält Renneberg auch eine umfassendere Aufklärung für notwendig. "Mein Wunsch wäre, dass das Vertrauen dadurch größer wird", sagte sie. "Ich möchte das Thema gerne aus der Tabuzone herausholen."

Vielen Menschen sei nicht bewusst, wie schnell sie selbst auf ein Spenderorgan angewiesen sein könnten. Deshalb müsse die Bevölkerung besser informiert werden. Nach Ansicht der Ärztekammerpräsidentin sollte das Thema bereits in Schulen und während der Ausbildung stärker behandelt werden. Eine frühzeitige Beschäftigung mit Organspenden könne helfen, Unsicherheiten und Ängste abzubauen.

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Tausende Menschen warten auf lebensrettende Organe

Wie dringend zusätzliche Spenderorgane benötigt werden, zeigen die Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Im Jahr 2025 spendeten bundesweit 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe. Das war der höchste Wert seit 2012. Dennoch standen Ende vergangenen Jahres rund 8.200 Patient:innen auf den Wartelisten.

In den ersten neun Monaten des Jahres 2026 registrierte die Stiftung deutschlandweit 772 Organspender. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht das einem Anstieg um 3,8 Prozent. Regional entwickelte sich die Zahl unterschiedlich. In Niedersachsen wurden zwischen Januar und September 58 Organspender gezählt, vier weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. In Bremen stieg die Zahl dagegen von sieben auf zehn.

Gleichzeitig warteten Ende September in Niedersachsen 736 Menschen auf ein Spenderorgan. In Bremen waren es 49. Ob die geplante Widerspruchsregelung künftig zu mehr Organspenden beitragen kann, bleibt abzuwarten. Zunächst steht die parlamentarische Beratung über den Gesetzentwurf an.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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