Deutsche Stiftung Organtransplantation zieht Bilanz
Widerspruchsregelung für Organspende? Bayernweit weniger Spenderorgane
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von Magdalena FürstEine Organspendebox. (Symbolbild)
Bild: Sebastian Gollnow/dpa
Eine Organspende kann Leben retten. Weltweit stehen jedoch zu wenig Spenderorgane zur Verfügung. Nun hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation Bilanz gezogen - auch zur Situation in Bayern.
Zahl der Organspender bayernweit zurückgegangen
Entgegen dem bundesweiten Trend ist die Zahl der Organspender sowie der Spenderorgane in Bayern im Jahr 2025 leicht zurückgegangen. Wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mitteilte, gab es im Freistaat 143 Organspender (2024: 157) und 454 Spenderorgane (2024: 497).
Die in Bayern entnommenen Organe werden bundes- oder weltweit vergeben. In der Jahresstatistik sind der DSO zufolge Lebendspenden nicht eingerechnet.
Leichter Anstieg bundesweit
Bundesweit stieg die Zahl der Organspender den Angaben nach um 32 auf 985. Das sei der höchste Wert seit 2012. Die Zahl der in Deutschland entnommenen Spenderorgane stieg von 2.855 auf 3.020. Jedoch: Die Zahl der Spenderorgane reiche weiterhin nicht aus, um allen Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten eine Transplantation zu ermöglichen, hieß es von der DSO.
Leicht gestiegen ist in Bayern die Zahl der transplantierten Organe, also jene Organe, die bundesweit oder im Ausland entnommen und im Freistaat transplantiert worden sind.
Die meisten Organspender gab es laut DSO in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Zahl betrug in diesen drei Ländern zusammengenommen gut 16 Organspender pro eine Million Einwohner. Der Bundesdurchschnitt liegt bei fast 12 Organspendern je einer Million Einwohner.
Axel Rahmel, medizinischer Vorstand bei der DSO, bezeichnete den bundesweiten Anstieg an Organspendern als "ermutigendes Signal" und fügte an: "Der Mangel an Spenderorganen besteht weiterhin."
DSO plädiert für Widerspruchsregelung
Problematisch sei, dass in vielen Fällen nicht klar ist, wie der potenzielle Spender zur Organspende steht, weil kein entsprechender Ausweis vorliegt. Deswegen spricht sich der DSO noch einmal für die Widerspruchsregelung aus.Dabei gilt jeder Bürger grundsätzlich als Organspender, solange er nicht aktiv widersprochen hat. Nach geltendem Recht muss man einer Spende zustimmen.
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Verwendete Quelle:
Nachrichtenagentur dpa
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