Kindesentführung
Wollte nie etwas Unrechtes tun: Ex-Moderator Gerhard Delling im Block-Prozess vor Gericht
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von dpaGerhard Delling (links) im Block-Prozess: Der Ex-Sportmoderator weist alle Vorwürfe zurück.
Bild: Marcus Brandt/dpa-Pool/dpa
Im Prozess um die Entführung der Kinder von Unternehmerin Christina Block hat sich Gerhard Delling geäußert. Der Ex-Sportmoderator betont, er habe nur seine Partnerin unterstützt, aber nie etwas Unrechtes getan.
Im Hamburger Prozess um die Entführung der Block-Kinder aus der Obhut ihres Vaters in Dänemark hat sich Gerhard Delling (66) zu der Anklage gegen ihn geäußert. Es habe nie in Rede gestanden, etwas Unrechtes zu tun oder gar Gewalt anzuwenden, betonte der frühere Sportmoderator und Lebensgefährte von Christina Block (52) in seiner Erklärung vor dem Landgericht. "Ich hätte niemals gedacht, dass ich als absolut rechtstreuer Bürger jemals vor Gericht stehen würde."
Delling ist wegen Beihilfe angeklagt. Er soll das Zusammentreffen der Hamburger Unternehmerin mit ihren beiden jüngsten Kindern am 1. Januar 2024 in Baden-Württemberg organisiert und ihre gemeinsame Rückkehr nach Hamburg koordiniert haben. Der damals zehnjährige Sohn und die 13-jährige Tochter waren in der Silvesternacht 2023/24 in Süddänemark entführt worden. Delling wird außerdem verdächtigt, gegenüber Kriminalbeamt:innen falsche Angaben gemacht zu haben.
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Delling habe Christina Block getröstet
Er habe Christina Block Mut zugesprochen und versucht, ihre Lage zu verstehen, erklärte der Angeklagte weiter. Unzählige Menschen hätten Christina Block gesagt, sie würden in einer solchen Lage jedes Mittel in die Hand nehmen, um ihre Kinder wiederzusehen. Die Mutter habe aber auf den beschwerlichen Weg der Gerichte gesetzt. Er habe sie beruhigt, getröstet und aufgebaut. Auf die konkreten Vorwürfe der Anklage ging er nicht ein und wollte auch keine Nachfragen beantworten.
Christina Block, Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette Block House, Eugen Block, soll laut Anklage die Entführung in Auftrag gegeben haben. Das hat sie in einer Erklärung vor Gericht bestritten.
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