Prozess gegen Unternehmerin
Kindesentführung aus Dänemark: Christina Block habe von Gewaltvorwürfen erst später erfahren
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von dpaAussage vor Gericht: Christina Block will erst später erfahren haben, was genau in der Tatnacht konkret passiert sein soll.
Bild: Marcus Brandt/dpa-Pool/dpa
Christina Block bestreitet, die Entführung ihrer Kinder aus Dänemark in Auftrag gegeben zu haben. Das Landgericht hat viele Nachfragen.
Die angeklagte Hamburger Unternehmerin Christina Block will von den Gewaltvorwürfen bei der Entführung ihrer Kinder aus Dänemark erst Tage später erfahren haben. Ihr Sohn und ihre Tochter hätten ihr persönlich davon nach der Silvesternacht 2023/2024 nicht berichtet und sie habe die Kinder zu den Vorfällen in der Tatnacht auch nicht befragt, um sie erst einmal in Ruhe zu lassen, sagte Block bei ihrer Befragung vor dem Landgericht.
Vier Tage nach der Entführung waren die Kinder auf Anordnung des Oberlandesgerichts wieder zu ihrem Vater in Dänemark gebracht worden. Sie habe erst danach aus den Medien erfahren, dass es in der Silvesternacht zu Gewalt durch die Entführer gekommen sein soll.
Angeklagte bestreiten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Der Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette "Block House", Eugen Block, wird vorgeworfen, die Rückholaktion ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben. In der Nacht zum 1. Januar 2024 hatten laut Anklage mehrere Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens den damals zehn Jahre alten Sohn und die 13-jährige Tochter nach Deutschland entführt. Insgesamt gibt es sieben Angeklagte, alle bestreiten die Vorwürfe.
Nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft sollen die Entführer die Fahrzeuge in der Nähe der Grenze gewechselt haben. Dabei verschlossen sie den Kindern mit Klebeband den Mund. Die damals 13 Jahre alte Tochter sei an den Händen gefesselt worden. Mit einem Wohnmobil fuhr die Gruppe demnach weiter nach Baden-Württemberg. Von dort wurden sie am 2. Januar 2024 zusammen mit ihrer angereisten Mutter nach Hamburg gefahren.
Im August 2021 hatte der Vater die beiden Kinder nach einem Wochenendbesuch bei sich behalten. Das Hanseatische Oberlandesgericht sprach danach der Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu und verpflichtete den Vater zur Herausgabe der Kinder. Die dänische Justiz lehnte eine Durchsetzung des Beschlusses jedoch ab.
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