Mit Kastrationspflicht

Neue Schutzverordnung für Katzen in Schleswig-Holstein

Veröffentlicht:

von Michael Reimers

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So reagiert man bei Wildkatzen richtig

Videoclip • 01:22 Min • Ab 12


Wer seine Katze in Schleswig-Holstein ab dem 1. Juli rauslässt, muss sie kastrieren und registrieren. Die entsprechende Katzenschutzverordnung wurde nun von der Landesregierung beschlossen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Katzen, die in Schleswig-Holstein ab dem 1. Juli die Wohnung oder das Haus verlassen, müssen kastriert und gechipt sein.

  • Die Landesregierung hat eine entsprechende Katzenschutzverordnung  beschlossen.

  • Dadurch soll die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen eingedämmt und Tierheime entlastet werden.

Selbstbestimmt, freiheitsliebend und eigensinnig: Viele Katzen lieben lange Freigänge in der Natur. Tierhalter:innen in Schleswig-Holstein müssen ihre Tiere ab dem 1. Juli jedoch kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, wenn sie ihnen freien Auslauf erlauben. Die entsprechende Verordnung zum Schutz freilebender Katzen hat die schwarz-grüne Landesregierung beschlossen, teilte das Landwirtschaftsministerium in Kiel mit.

Damit soll die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen eingedämmt, der Tierschutz gestärkt und die Kommunen bei Katzenschutzmaßnahmen unterstützt werden. "Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe", betonte Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU). "Erstmals schaffen wir einheitliche Regelungen für ganz Schleswig-Holstein." Bisher hatten nur einzelne Kommunen eigene Verordnungen erlassen.

Wohnungskatzen, die das Haus nicht verlassen, betrifft die Regelung nicht. Für bereits freilaufende Katzen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung.

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Tierschutzbund sieht historischen Erfolg

Konkret bedeutet das: Das Ordnungsamt darf in Zukunft aufgegriffene Freigängerkatzen vorübergehend in Obhut nehmen, um die oder den Halter:in zu ermitteln. Ist eine Katze nicht gekennzeichnet, registriert und die zuständige Person innerhalb von fünf Tagen nicht zu erreichen, kann die zuständige Behörde die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration der Katze veranlassen. Die Kosten dafür trägt die Halterin oder der Halter.

"Für die Tierschutzvereine in Schleswig-Holstein ist dies ein historischer Erfolg", sagte Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes. Diese Maßnahmen könnten nicht nur das Leid unzähliger Straßenkatzen verringern, sondern auch die Tierheime entlasten.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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