Ab sofort in Kraft!
Rauchverbot in Baden-Württemberg: bis zu 500 Euro Strafe für Zigarette im Freibad
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von dpaIn einem Freibad wird auf einem Plakat auf das Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg hingewiesen.
Bild: Bernd Weißbrod/dpa
Rauchen auf der Liegewiese im Freibad ist in Baden-Württemberg seit dem 1. Juni verboten. Das neue Nichtraucherschutzgesetz gilt landesweit und betrifft auch E-Zigaretten und Vapes. Alle neuen Regeln jetzt im Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
Am Anfang wird noch auf Dialog gesetzt.
Es drohen bis zu 500 Euro Strafe bei Wiederholungen.
Die Freibäder können eigene Raucherzonen ausweisen.
Auf der Liegewiese im Freibad mal kurz eine Zigarette anzünden oder an der Vape ziehen - das ist ab sofort im Südwesten Deutschlands verboten, wenn man sich nicht in einem speziellen Bereich dafür befindet. Grund ist das neue Rauchverbot laut dem Nichtraucherschutzgesetz, das seit 1. Juni in ganz Baden-Württemberg gilt.
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E-Zigaretten und Vapes ebenfalls verboten
Das Gesetz sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind, so wie in Freibädern. Dort ist das Rauchen künftig grundsätzlich verboten. Das Verbot schließt nicht nur klassische Zigaretten ein, sondern auch E-Zigaretten, Shishas und Vapes - und zwar auch dann, wenn damit kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird.
Raucherzonen möglich
In Freibädern können die Betreiber:innen aber Raucherbereiche ausweisen, in denen das Qualmen und Dampfen dann erlaubt ist. Vorgabe des Gesetzes ist, dass die Bereiche speziell gekennzeichnet werden und klar abgegrenzt sind. Sie dürfen außerdem nur einen Teil der Gesamtfläche umfassen und dürfen nicht an Orten eingerichtet werden, an denen ein hohes Menschenaufkommen zu erwarten ist, heißt es im Gesetz.
Zunächst Dialog angestrebt
Für die Umsetzung der Regeln sind die jeweiligen Betreiber:innen zuständig. In den Stuttgarter Freibädern ist das Rauchen bereits seit Saisonbeginn nur noch in Raucherzonen erlaubt. In den Bädern weisen einem Sprecher zufolge Hinweisschilder und Aufsteller auf die neuen Regeln hin. Kontrolliert werde die Einhaltung der Regeln vom Ordnungspersonal. Auch in Karlsruhe und Heilbronn werden in den Freibädern Raucherzonen ausgewiesen.
Im Fall von Verstößen müssen Badegäste in Stuttgart zumindest zunächst nicht mit einem Bußgeld rechnen: Man setzte in der Übergangszeit erst einmal auf Dialog, teilte der Sprecher mit. Bislang hielten sich die Gäste auch überwiegend an die neue Regel. Auch aus Karlsruhe heißt es, man setze zunächst auf eine Ansprache der Raucher:innen.
Bis zu 500 Euro Strafe
Grundsätzlich kann das Anzünden einer Zigarette auf der Liegewiese künftig aber schnell teuer werden. Wird man zum ersten Mal beim Rauchen erwischt, drohen dem Gesetz zufolge bis zu 200 Euro Strafe, wird man innerhalb eines Jahres nochmal dabei ertappt, werden sogar bis zu 500 Euro fällig.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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