Verhandlung dauert länger

Neue Wende im Fabian-Prozess in Rostock: Gericht setzt weitere Termine an

Veröffentlicht:

von Andrea E.

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Mordfall Fabian: Gina H. sagt aus

Videoclip • 03:26 Min • Ab 12


Eigentlich sollte im Prozess um den gewaltsamen Tod von Fabian aus Güstrow vor dem Landgericht Rostock im September das Urteil fallen. Doch daraus wird nichts. Das sind die Gründe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fabian-Prozess wird verlängert.

  • Verhandelt werden könnte nun bis zum 8. Oktober.

  • Die Verteidigung fordert einen neuen Sachverständigen.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern wurde jetzt deutlich mehr Zeit eingeplant als zunächst vorgesehen. Der Indizienprozess läuft seit Ende April. Inzwischen wurden Zeug:innen sowie Familienangehörige angehört und zahlreiche Gutachten vorgelegt. Auch die Angeklagte selbst, Gina H., nahm diese Woche erstmals zu den Vorwürfen Stellung. 

Ursprünglich war vorgesehen, bereits am 10. September ein Urteil zu verkünden. Jetzt hat das Landgericht Rostock sechs mögliche zusätzliche Verhandlungstermine angesetzt, die bis zum 8. Oktober reichen.


Gina H. streitet Tat ab

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Gina H. vor, Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl getötet zu haben. Der Ort liegt rund 15 Kilometer südlich von Güstrow. Die Frau soll den Achtjährigen erstochen und seinen Leichnam angezündet haben.

Als mögliches Motiv sieht die Staatsanwaltschaft das Verhältnis zwischen der Angeklagten und Fabians Vater sowie das zeitweilige Ende dieser Beziehung. Inzwischen ist Gina H. wieder mit dem Vater des getöteten Kindes liiert und bestreitet eine Beteiligung an der Tat.


Verteidigung fordert neuen Sachverständigen

Zuletzt stellte die Verteidigung einen Antrag auf die Bestellung eines weiteren rechtsmedizinischen Sachverständigen. Dieser soll klären, wie lange Fabians Leiche gebrannt hat. Dies sei insofern von Bedeutung, weil anhand der Dauer geprüft werden könnte, ob ob der von der Staatsanwaltschaft angenommene Tatablauf zeitlich möglich gewesen sein kann, so die Begründung.

Das Beweisprogramm für die zusätzlich angesetzten Verhandlungstermine ist laut Landgericht bisher offen. "Ob sämtliche weiteren Termine benötigt werden, steht daher auch noch nicht fest", erläuterte eine Gerichtssprecherin laut der Nachrichtenagentur dpa.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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