Versicherung, Strafanzeige, Inventarliste
Nach Tresorraub in Gelsenkirchen: Wer haftet fürs Bankschließfach?
Veröffentlicht:
von Jana Wejkum:newstime
Razzia in Gelsenkirchener Sparkasse (7. Januar)
Videoclip • 29 Sek • Ab 12
Ein Loch in der Wand, mehr als 1.500 Betroffene und Beute in Millionenhöhe: Der Gelsenkirchener Bankraub löst bei Kund:innen Zweifel aus. Wie sicher sind Schließfächer und was ist im Schadensfall zu tun?
Das Wichtigste in Kürze
Der Inhalt von Bankschließfächern ist meist bis zu einer bestimmten Summe durch die Bank versichert – Entschädigung gibt es nur, wenn der Wert der Gegenstände erwiesen ist.
Verbraucherschützer:innen raten in jedem Fall zu einer Anzeige bei der Polizei und zur schnellen Schadensmeldung bei eventuellen Versicherungen.
Die Hausratversicherung ist nur in bestimmten Fällen für Wertgegenstände im Bankschließfach zuständig.
Fast alle der Schließfächer in der Sparkassen-Filiale Gelsenkirchen-Buer sind Ende Dezember bei einem Raubzug geknackt worden. Die Täter bohrten ein Loch in die Wand und erbeuteten so Wertsachen in zweistelliger Millionenhöhe. Verunsicherte und wütende Kund:innen belagerten daraufhin die Bankfiliale. Bekommen Betroffene in einem solchen Fall ihr Vermögen zurück? Und wann haftet die Bank für den Schaden? Die Verbraucherzentrale hat dazu die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Wie sicher sind Bankschließfächer?
Vorneweg: Spektakuläre Raubzüge, bei denen Täter:innen einen Tresorraum ausräumen, kommen eher selten vor. Ähnliche Fälle in Lübeck 2024 und Norderstedt 2021, bei denen jeweils mehrere hundert Schließfächer betroffen waren, zeigen jedoch: Vollkommen sicher sind Bankschließfächer nicht. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) liegen nach Informationen des WDR aber keine Anzeichen für mehr gemeldete Schäden vor. Deshalb gelten Bankschließfächer als vergleichsweise sicherer Aufbewahrungsort für Wertgegenstände.
Wann haftet die Bank für den Inhalt eines Schließfachs?
Bankkund:innen schließen einen Mietvertrag mit der Bank ab. Im Gegenzug sind Banken verpflichtet, den Tresorraum angemessen und nach anerkannten technischen Standards zu sichern. Tun sie das nicht, müssen sie unter Umständen für den gesamten Schließfachinhalt haften. Der Bank Fahrlässigkeit nachzuweisen, ist aber nicht einfach. Es kommt daher regelmäßig zu langwierigen Gerichtsverfahren.
Bis zu welcher Höhe ist der Inhalt des Schließfachs versichert?
Nach Recherchen des WDR unterscheidet sich der Versicherungsschutz von Schließfächern von Bank zu Bank. Manche Banken würden keinen Schutz anbieten, die höchste Deckungssumme lag laut Stiftung Warentest im vergangenen Jahr bei 40.000 Euro. So teilte die Gelsenkirchener Sparkasse etwa mit, dass der Inhalt eines Schließfachs bis zu einer Höhe von 10.300 Euro versichert ist.
Wird die Versicherungssumme im Schadensfall immer ausgezahlt?
Finanzfachwirt Bastian Kunkel gibt gegenüber dem "Focus" zu bedenken, dass ein Versicherungsschutz seitens der Bank nicht zwangsläufig bedeutet, dass Betroffene diese Summe auch ausgezahlt bekommen.
Es handele sich bei den angegebenen Summen nicht um eine "automatische Pauschalzahlung". Die Banken wüssten nicht, was genau die Kunden bei ihnen gelagert haben – und verlangen im Zweifel genaue Nachweise.
Womit kann ich den Wert des Schließfachinhalts belegen?
Kund:innen sollten eine Inventarliste der Gegenstände führen, die im Schließfach liegen. Dabei helfen Fotos und Kaufbelege, die außerhalb des Schließfachs an einem sicheren Ort aufbewahrt werden sollten. Bei Bargeld sollten die Anzahl der Scheine, deren Stückelung und der Zeitpunkt der Einlagerung festgehalten werden. Auch eine bekannte Person, die bei der Einlagerung als Zeuge dabei war, kann laut WDR helfen.
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Die Verbraucherzentrale rät dazu, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu stellen, sobald klar ist, dass das eigene Schließfach vom Raub betroffen ist. Die Anzeige ist nötig, um den Schaden bei der Hausrat- oder anderen in Betracht kommenden Versicherungen zu melden. Das sollte unverzüglich geschehen. In den Vertragsbedingungen der Bank steht außerdem, ob es eine Versicherung gibt und an wen die Schadensmeldung gehen soll.
Übersteigt der Wert des Schließfachs die Summe, für die die Bank regulär aufkommt, raten Verbraucherschützer:innen, die Ermittlungsergebnisse abzuwarten. Bei Problemen sollten Betroffene juristischen Rat suchen.
Bezahlt die Hausratversicherung den Schaden?
Ob die Hausratversicherung helfen kann, ist laut Finanzfachwirt Bastian Kunkel fraglich. Es gelten unterschiedliche Bedingungen; nicht immer seien Inhalte eines Bankschließfachs im Vertrag eingeschlossen. Zudem seien bei Gold, Bargeld und Schmuck standardmäßig "strenge Obergrenzen" festgesetzt, so Kunkel gegenüber dem "Focus".
Kunkel gibt zu bedenken, dass Gegenstände nur dann zum versicherten Hausrat gehören, wenn sie nur vorübergehend im Schließfach aufbewahrt werden. Um höhere Summen zurückzuerhalten, sei zumeist eine gerichtliche Klage nötig.
Ist es ratsamer, Wertgegenstände im Safe zu Hause aufzubewahren?
Laut WDR ist das eine Einzelentscheidung. Wer einen eigenen Tresor erwägt, muss aber mit hohen Kosten rechnen: Ein Modell, das aufbruchssicher und sperrig genug ist, kann tausende Euro kosten. Hinzu kommt eine teure Hausratversicherung, mit der die hohen Werte im Tresor abgedeckt sind. Eine Bank sei daher zumeist sicherer als ein eigener Tresor.
Wer möchte, kann Wertsachen in bankenunabhängigen Schließfächern lagern. Diese lassen sich gegen entsprechende Zahlung in gewünschter Höhe versichern.
Verbraucherschützer:innen raten davon ab, Wertgegenstände in den eigenen vier Wänden aufzubewahren. Bargeld ist in der Hausratversicherung meist nur zu einem geringen Betrag versichert. Zudem seien die meisten Verstecke leicht zu finden.
Verwendete Quellen:
Verbraucherzentrale: "Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?"
WDR: "Einbruch in Sparkasse Gelsenkirchen: Sind Bankschließfächer sicher?"
Focus: "Sparkassen-Einbruch: Anwalt erklärt fatalen Schließfach-Fehler vieler Bankkunden"
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