Milderes Urteil
Melanie Müller scheitert vor Gericht: Geldstrafe wegen Hitlergrußes
Aktualisiert:
von Michael ReimersWegen Hitlergruß-Vorwürfen stand Müller erneut vor Gericht.
Bild: David Hammersen/dpa
Erst offenbar der Hitlergruß auf der Bühne, nun das Urteil: Melanie Müller verliert auch in zweiter Instanz vor Gericht. Die Strafe fällt deutlich niedriger aus – doch der Fall ist noch nicht abgeschlossen.
Das Wichtigste in Kürze
Melanie Müller ist auch in zweiter Instanz wegen Hitlergruß-Vorwürfen verurteilt worden.
Das Landgericht Leipzig verhängte eine deutlich geringere Geldstrafe als noch zuvor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schlagersängerin Melanie Müller (37) hat auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Leipzig verurteilte die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes zu einer Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro - insgesamt 3.500 Euro.
Die Strafe fällt deutlich geringer aus als in erster Instanz, wo das Amtsgericht Leipzig noch eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt hatte. Der Grund für die niedrigere Geldstrafe liegt in den aktuell deutlich geringeren Einkünften Müllers.
Während der Amtsrichter ihr Einkommen wegen eines "auffällig luxuriösen Lebensstils" noch auf etwa 15.000 Euro monatlich geschätzt hatte, gab Müller nun an, dass sie kaum noch Auftritte habe und halbtags als Angestellte nur 1.500 Euro netto verdiene. Sie komme nur dank Zuwendungen ihres Freundes und ihrer Eltern über die Runden.
Wohl mehrfach den Arm nach oben gestreckt
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Müller bei einem Konzert in Leipzig in der Nacht zum 18. September 2022 den Hitlergruß gezeigt hat. Die Vorsitzende Richterin Karen Aust erklärte, die Angeklagte habe sich zum Ende des Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und argumentiert, dass die Geste zum Anfeuern des Publikums gedacht gewesen sei, wie sie sie schon bei vielen Konzerten gemacht habe - nämlich zu dem Schlachtruf: "Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi". Das Gericht glaubte dieser Darstellung jedoch nicht.
Richterin Aust erläuterte, dass bei anderen Auftritten Müller vergleichbare Gesten stets begleitend zur Musik und zu tänzerischen Einlagen gemacht habe. Bei dem fraglichen Konzert jedoch habe sie ohne musikalische Begleitung still auf der Bühne gestanden und sich von der Menge zu dem Hitlergruß hinreißen lassen. "Das war sicherlich ein Augenblicksversagen", betonte die Richterin. Strafmildernd wertete das Gericht, dass Müller an dem Abend alkoholbedingt enthemmt gewesen sei.
Auch in den News:
Müller beteuert ihre Unschuld
Müller hatte sich nach Bekanntwerden der Ermittlungen von rechtsradikalen Äußerungen öffentlich distanziert. In einem Instagram-Video hatte sie erklärt, sie sei "bestürzt und empört". "Ich möchte mich von derartigen Personen und Gedankengut klar und deutlich distanzieren und verurteile dieses auch aufs Schärfste". Mit Nazis und Rechtsradikalen habe sie nichts zu tun.
Im Berufungsverfahren sagte Müller, sie habe das Konzert abgebrochen, als ihr bewusst geworden sei, was dort gerufen wurde. Wenn sie im Osten auftrete, werde häufig "Ost, Ost, Ostdeutschland" gerufen. "Das hat ja mit keiner Gesinnung was zu tun", sagte sie. Die strittige Geste mache sie schon seit 2014, "selbst bei Schlagerauftritten".
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, Revision vor dem Oberlandesgericht einzulegen. Die Verteidigung wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern, ob sie Rechtsmittel einlegt.
Melanie Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow "Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!" und war danach noch in zahlreichen weiteren TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin trat sie in Deutschland, Österreich und vor allem auf Mallorca auf.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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