Rückruf gestartet
Listerien-Alarm bei Rewe: Mozzarella mit Keimen verseucht
Veröffentlicht:
von Max StrumbergerAchtung, Gesundheitsgefahr! Rewe ruft bundesweit einen seiner Mozzarella-Artikel zurück.
Bild: Funke Foto Services
Listerien-Alarm bei Rewe: Die Supermarktkette hat das Produkt "Rewe Feine Welt Mozzarella di Puglia" zurückgerufen, da eine bestimmte Charge mit gefährlichen Bakterien verseucht sein könnte. Besonders Risikogruppen wie Schwangere und Senioren sollten aufpassen.
Das Wichtigste in Kürze
Die Supermarktkette Rewe warnt vor dem Verzehr eines ihrer Feinkostprodukte.
Im "Rewe Feine Welt Mozzarella di Puglia" wurden gesundheitsgefährdende Listerien gefunden.
Wer dieses Produkt besitzt, sollte es umgehend zurückbringen.
Käseliebhaber aufgepasst: Die Supermarktkette Rewe hat einen Rückruf gestartet: In dem Produkt "Rewe Feine Welt Mozzarella di Puglia" wurden Listerien entdeckt. Betroffen ist die Charge mit der Los-Kennzeichnung L1270 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 20.10.2025 im 450-Gramm-Beutel.
Listerien können schwere Erkrankungen auslösen, insbesondere bei Risikogruppen wie Schwangeren, älteren Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem. Rewe warnt dringend vor dem Verzehr und ruft das Produkt bundesweit zurück.
Produkt kann in Filialen rückerstattet werden
Listerien-Infektionen äußern sich oft durch Durchfall und Fieber, können jedoch bei Risikogruppen zu lebensbedrohlichen Komplikationen führen. Besonders gefährlich ist die Infektion für Schwangere: Selbst ohne Symptome kann das ungeborene Kind geschädigt werden. Auch Blutvergiftungen oder Entzündungen des Gehirns und der Hirnhäute sind möglich. Verbraucher sollten das betroffene Produkt sofort entsorgen oder in die Filiale zurückbringen.
Der Rückruf erstreckt sich über fast alle Bundesländer, darunter Schleswig-Holstein, Bremen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Die betroffene Charge wurde in vielen Regionen verkauft, weshalb die Behörden zur Vorsicht mahnen. Rewe bietet eine Rückerstattung des Kaufpreises an – auch ohne Vorlage des Kassenbons. Kunden werden gebeten, das Produkt nicht zu konsumieren und sich bei Symptomen ärztlich untersuchen zu lassen.
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