Erfrorene Bergsteigerin

Mann für Großglockner-Tod seiner Freundin angeklagt: "Mir tut es unendlich leid"

Veröffentlicht:

von Jana Wejkum

:newstime

Tödliches Bergdrama: Prozess gestartet

Videoclip • 01:53 Min • Ab 12


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Mit einem emotionalen Statement wendet sich der Freund der erfrorenen Kerstin G. an den Richter. Als schuldig sieht er sich dennoch nicht.

Er wolle sagen, "dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist", sagt der Angeklagte zu Beginn des Prozesses. Der 37-Jährige ist vor dem Landesgericht Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Seine Partnerin Kerstin G. war im Januar 2025 bei einer Besteigung des Großglockners in den österreichischen Alpen erfroren.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Frau in der Nacht "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" nahe des Gipfels zurückgelassen zu haben. Er habe als Bergführer seiner Freundin agiert und schwere Fehler bei Planung und Ausrüstung begangen. Trotz des eisigen Windes sei das Paar nicht umgekehrt und die Rettungskräfte viel zu spät alarmiert worden.

Der Angeklagte sieht das anders: Seine Freundin sei selbst begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen. Er widersprach seinen früheren Aussagen, in denen er sich als Verantwortlichen für die Bergtour bezeichnet hatte: "Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen."

Mutter kritisiert Darstellung der Tochter

In einem Interview mit der "Zeit" hatte die Mutter der verstorbenen Bergsteigerin, Gertraud G., die Darstellung ihrer Tochter kritisiert. "Es macht mich wütend, dass Kerstin als kleines Dummerchen dargestellt wird, das sich auf den Berg hochschleifen lassen hat", sagte sie in dem am 5. Februar erschienenen Interview. Sie finde es unfair, wie Kerstin G.s Freund, der Angeklagte, medial dargestellt werde.

Gertraud G. betonte gegenüber der "Zeit", dass ihre Tochter ein abenteuerlustiger Mensch und eine Bergsteigerin mit jahrelanger Erfahrung gewesen sei. Sie habe "allein und auch mit ihrem Freund bereits weitaus schwierigere Klettertouren gemeistert". Bei dem Unglück war sie nicht dabei, wolle dem Freund für den Tod ihrer Tochter jedoch "keine Schuld zuweisen".

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Bis zu drei Jahre Haft

Vor dem Innsbrucker Landesgericht drohen dem 37-jährigen Freund bis zu drei Jahre Haft. Ein Richter, der auf Alpin-Fälle spezialisiert ist, wird darüber entscheiden. Der Prozess soll voraussichtlich einen Tag dauern. Weil zwei Gutachter:innen und mehr als ein Dutzend Zeug:innen geladen sind, könnte er verlängert werden.

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