Nach Störungen an Flughäfen
Filmen, Führerschein, Flugverbot: Was Drohnenbesitzer dürfen und was nicht
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von Jana WejkumAn und um Flughäfen, wie hier in München, herrscht absolutes Drohnenverbot - auch für Privatpersonen (Archivbild).
Bild: REUTERS
Eine Drohne ist für Privatpersonen schnell gekauft - doch mit dem Hobby kommt die Verantwortung. Wer Regeln missachtet, riskiert im Ernstfall Menschenleben oder zumindest empfindliche Strafen.
Drohnensichtungen haben in den vergangenen Wochen vermehrt für Störungen im Flugverkehr gesorgt. In Skandinavien sind möglicherweise militärische Spionage-Drohnen für das Flughafen-Chaos verantwortlich.
Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet, haben Drohnenstörungen in Deutschland stark zugenommen. So gab es 2025 bis Ende August schon 144 Fälle, in denen Drohnen den Flugverkehr behindert haben. Eine Abschusserlaubnis für die Polizei oder Einsätze der Bundeswehr gegen Drohnen stehen im Raum.
Bei den Drohnenvorfällen in München, derentwegen tausende Passagier:innen die Nacht im Flughafen ausharren mussten, ist die Herkunft der Drohnen noch nicht geklärt. Es könnte sich auch um private Drohnenpilot:innen gehandelt haben. Dass Drohnen am Flughafen eine schlechte Idee sind, dürfte klar sein. Doch welche Regeln müssen noch beachtet werden?
Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?
Eine Drohne auch nur in der Nähe eines Flughafens aufsteigen zu lassen, ist verboten. Seitlich vom Flughafen ist ein Abstand von einem Kilometer einzuhalten, bei Start- und Landebahn sind es fünf Kilometer. Auch zu Flugplätzen muss 1,5 Kilometer Abstand gehalten werden.
Laut dem Portal "Drohnen.de" müssen Drohnen zu Fernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen 100 Meter Abstand halten. Gleiches gilt für Industrie-, Energie- und Militäranlagen, Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser, sowie Menschenansammlungen.
Über Naturschutzgebiete zu fliegen oder den Nachbargarten ohne Genehmigung zu erkunden, ist nicht erlaubt. Weitere Einschränkungen hängen von der Art der Drohne ab. Für kleine und leichte Drohnen der Klasse C0 und C1 gelten geringere Abstandsregeln zu Menschen, Wohn- und Gewerbegebieten, als für große Drohnen.
Wer auf Nummer Sicher gehen will, fliegt im eigenen Garten, über Parks oder vergleichbaren Freiflächen. Manche Drohnen starten gar nicht erst, wenn sie sich in einer Flugverbotszone befinden. Es gibt auch Apps und Karten, auf denen sich Drohnenpilot:innen informieren können, wo Verbote herrschen. Alle geltenden europäischen und nationalen Gesetze sind auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes aufgelistet.
In welchen Fällen brauche ich eine Sondergenehmigung?
Beim Drohnenfliegen gibt es drei verschiedenen Anwendungsszenarien, auch Kategorien genannt: Open, Specific und Certified. In der Open-Kategorie ist keine Genehmigung erforderlich. Das gilt für Drohnen bis 25 Kilogramm, die stets in Sichtweite und nicht höher als 120 Meter fliegen.
Für alles, was darüber hinausgeht, braucht man eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde. Das ist der Fall, wenn die Drohne höher und weiter fliegen, gefährliche Güter transportieren oder Güter abwerfen soll. Spezialdrohnen für die Industrie dürfen nur mit einer Lizenz betrieben werden.
Darf ich mit meiner Drohne überall filmen oder Fotos machen?
Beim Drohnenfliegen gilt genau wie beim Schnappschuss mit dem Handy: Es ist verboten, ohne Einverständnis der Besitzer:innen Aufnahmen von Privatgrundstücken zu machen. Aufnahmen fremder Häuser und Gärten verletzen das Persönlichkeitsrecht. Gleiches gilt für Fotos und Videos von Personen. Kommt es zur Anzeige, können laut WDR bis zu 50.000 Euro Bußgeld oder Freiheitsstrafen die Folge sein. Auch Urheberrechte könnten für Drohnenpilot:innen zum Problem werden, wenn sie zum Beispiel eine Live-Show auf einer Bühne filmen.
Muss ich meine Drohne registrieren oder versichern?
Alle Drohnen ab 250 Gramm müssen gebührenpflichtig beim Luftfahrt-Bundesamt registriert und gut sichtbar mit einer Plakette, der sogenannten e-ID, gekennzeichnet sein. Achtung: Hat die Drohne eine Kamera, gilt die Registrierungspflicht auch, wenn sie leichter als 250 Gramm ist. Ab Klasse C1 muss die Drohne eine Fernidentifikation (Remote-ID System) besitzen.
Egal ob Hobby oder Gewerbe: Drohnen müssen versichert sein. Die private Haftpflichtversicherung reicht zumeist nicht aus. Deshalb gibt es Zusatzversicherungen für Drohnen.
Brauche ich zum Drohnenfliegen einen Führerschein?
Mit Drohnenführerschein sind der sogenannte kleine Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) und der große Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis) gemeint.
Wie der ADAC erklärt, ist der kleine Führerschein für fast alle Drohnen vorgeschrieben. Ausnahmen sind Bestandsdrohnen ohne Drohnenklasse, die weniger als 250 Gramm wiegen oder Drohnen der Klasse C0. Er kann gegen eine kleine Gebühr online beim Luftfahrt-Bundesamt abgelegt werden.
Der große Führerschein ist notwendig, um mit größeren und schwereren Drohnen der Klasse C2, für die strengere Regeln gelten, näher an Menschen oder Wohngebiete heranfliegen zu dürfen. Auch hier muss ein Onlinetest durchgeführt werden.
Darf mein Kind eine Drohne fliegen?
Die EU-Drohnenverordnung nennt ein Mindestalter von 16 Jahren für alle Drohnenpilot:innen. Ausnahmen gelten, wenn sie von einer über 16-jährigen Person mit allen nötigen Berechtigungen beaufsichtigt werden. Eine selbstgebaute Drohne, die leichter als 250 Gramm ist, darf von Kindern geflogen werden. Gleiches gilt für Drohnen, die als Spielzeug klassifiziert sind.
Verwendete Quellen:
Luftfahrt-Bundesamt: "Drohnen - Rechtliche Grundlagen"
Drohnen.de: "Drohnen Gesetz: alle Vorschriften und Verbote"
ADAC: "Drohnen: Diese Regeln gelten bei Führerschein, Registrierung und Kennzeichen"
BR: "Drohnen-Vorfälle: Wie sind Bayerns Flughäfen gerüstet?"
WDR: "Drohnen steigen lassen: Das darf man als Privatperson"
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