Teillegalisierung
Cannabis-Clubs boomen: Fast 300 Genehmigungen in einem Jahr
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von dpaBayern, Aschheim: Der Vorsitzende des Chillout-Clubs, Wenzel Cerveny, steht in einem speziell beleuchteten Zelt mit Cannabis-Pflanzen und scheidet neue Setzlinge für die Zucht von Mutterpflanzen.
Bild: Peter Kneffel/dpa
Seit Juli 2024 können in Deutschland Cannabis-Clubs offiziell genehmigt werden. Doch in welchen Bundesländern gibt es besonders viele – und wo bisher noch keinen einzigen?
Ein Jahr nach der Erlaubnis von Cannabis-Clubs haben die Behörden 293 solcher Vereinigungen zugelassen. Das ergab eine Recherche der Deutschen Presse-Agentur bei den zuständigen Ämtern der Länder. Die Clubs dürfen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben.
Mit insgesamt 83 genehmigten Anbauvereinigungen in Nordrhein-Westfalen und 55 in Niedersachsen liegen die beiden Länder, die an die Niederlande grenzen, mit Abstand vorn. Darauf folgen Rheinland-Pfalz mit 27 und Baden-Württemberg mit 23 genehmigten Clubs.
Cannabis-Clubs sind beliebt
Auf den letzten Plätzen liegen das Saarland mit bisher noch keinem genehmigten Club, Bremen mit zwei, Mecklenburg-Vorpommern mit drei, Thüringen mit sechs und Berlin mit sieben genehmigten Clubs.
Abgelehnt wurden in ganz Deutschland bisher mindestens 27 Anträge. Mindestens 328 Anträge befinden sich deutschlandweit noch in Bearbeitung, mindestens 53 wurden von den Antragstellern wieder zurückgezogen (Stand: 15. Juli 2025).
Verabschiedete Teillegalisierung von Cannabis ist umstritten
Seit einem Jahr darf man in Deutschland Cannabis gemeinschaftlich züchten und an Vereinsmitglieder weitergeben. Der Anbau unterliegt einer ganzen Reihe von Auflagen, die im Cannabisgesetz geregelt sind. Schon zum 1. April 2024 war der Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen bundesweit legalisiert worden.
Die von der damaligen Ampel-Bundesregierung verabschiedete Teillegalisierung von Cannabis ist allerdings umstritten. Die jetzige Koalition aus CDU, CSU und SPD hat vereinbart, im Herbst 2025 eine "ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis" vorzunehmen.
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