"Wie aus Horrorfilm"
Beilattacke auf Nachbarin: Acht Jahre Haft für Mann aus Mellingen
Veröffentlicht:
von Michael Reimers:newstime
So arbeitet die Polizei in Deutschland
Videoclip • 01:46 Min • Ab 12
Der Grund war offenbar eine Lappalie: Ein Mann aus Mellingen soll versucht haben, seine Nachbarin mit einem Fleischerbeil zu töten. Er selbst erinnert sich nicht an die Tat.
Das Wichtigste in Kürze:
Ein Mann aus Mellingen ist zu acht Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine Nachbarin mit einem Fleischerbeil angegriffen haben soll.
Dabei soll der Mann nicht nur heimtückisch, sondern aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben.
Weil er dabei betrunken war, erinnert er sich nicht an die Tat - er leugnet seine Täterschaft aber nicht.
"Nichts Böses ahnend" sei die damals 62-jährige Nachbarin zur Mittagszeit an einem Novembertag vergangenen Jahres allein in den Keller des Hauses in Mellingen gegangen, um Wäsche aus dem Trockner zu holen, führte der Vorsitzende Richter Markus von Hagen den Tathergang aus Sicht der Kammer aus. Dann sei der heute Angeklagte ihr mit einem Fleischerbeil aus seiner Küche gefolgt. Der zur Tatzeit stark betrunkene Angeklagte habe schließlich mit dem Beil mehrmals auf den Kopf des Opfers geschlagen.
Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wurde der 52-jährige Mann nun verurteilt. Acht Jahre Freiheitsstrafe hielt die zuständige Kammer am Landgericht Erfurt für Tat und Schuld angemessen.
Frau "in Horrorfilm-Manier bearbeitet"
Wie von Hagen weiter ausführte, soll der Angeklagte die arglose Frau "in Horrorfilm-Manier" bearbeitet haben. Sie schrie dabei laut. Von ihr abgelassen habe der Mann, weil er annahm, seine Nachbarin sei tot.
Der Grund für die Tat war dabei offenbar eine Lappalie: Laut Urteilsbegründung habe er sich darüber geärgert, dass die Nachbarin seiner Auffassung nach absichtlich die Haustür laut zugeschlagen habe. "Es war eine eiskalte Tat", so von Hagen. Er habe keinerlei Gefühle weder im Vorfeld noch währenddessen oder im Nachgang gezeigt. Es sei ihm um nichts anderes als die Tötung der Nachbarin gegangen.
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Angeklagter kann sich nicht erinnern
Das Opfer sei noch immer schwer traumatisiert und auch körperlich noch von der Tat gezeichnet. Es werde noch einige Zeit ins Land gehen, bis sie den "Horrorfilm, den sie erleben musste" einigermaßen verarbeitet habe, so die Einschätzung des Vorsitzenden Richters.
Der Angeklagte selbst verfolgte die Urteilsbegründung teilnahmslos. Bei seiner Einlassung hatte der Mann angegeben, dass er sich wegen des Alkohols nicht mehr an die Tat erinnern könne. Er leugnete die Tat aber nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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