Tod von Karola und Melanie
Fast 40 Jahre nach der Tat: Wird der Mordfall Weimar neu aufgerollt?
Aktualisiert:
von Claudia Scheele:newstime
50 Kinder täglich Opfer von Missbrauch
Videoclip • 01:57 Min • Ab 12
Fast 40 Jahre nach dem Tod von Karola und Melanie will Star-Anwalt Gerhard Strate den Fall Monika Weimar neu verhandeln lassen – gestützt auf verstörende Kinderzeichnungen und einen neuen Verdacht.
Das Wichtigste in Kürze
Monika Weimar wurde 1988 wegen Mordes an ihren Töchtern zu lebenslanger Haft verurteilt, ist seit 15 Jahren frei und beteuert ihre Unschuld.
Anwalt Gerhard Strate sieht in zwei sexuellen Kinderzeichnungen Hinweise auf Missbrauch und rückt den US‑Schwager als möglichen Täter in den Fokus.
Ein Wiederaufnahmeantrag liegt vor; ob der Fall neu aufgerollt wird, hängt von der Bewertung der neuen Indizien durch die Justiz ab.
Am 4. August 1986 verschwanden Karola und Melanie Weimar in Karlstein, wenig später wurden sie tot gefunden. Der Mordverdacht fällt auf ihre Mutter Monika Weimar (heute Böttcher). Die gelernte Krankenschwester wurde vom Landgericht Fulda 1988 in einem spektakulären Indizienprozess erstmals zu lebenslanger Haft verurteilt. 1995 wird das Verfahren wiederaufgenommen und Böttcher 1997 freigesprochen. In einem dritten Prozess wird Böttcher 1999 in Frankfurt erneut verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision gegen dieses Urteil im August 2000 endgültig. Böttcher kehrt ins Gefängnis zurück und wird 2006 nach 15 Jahren Haft entlassen. Inzwischen lebt sie unter ihrem Mädchennamen Böttcher in Hessen und beteuert bis heute: "Ich war’s nicht!"
Ihr damaliger Mann Reinhard, 2012 verstorben, galt lange als möglicher Täter. Anwalt Gerhard Strate, der Weimar von Beginn an vertritt, rückt seit Jahren einen anderen Verdächtigen in den Fokus: den Schwager, einen US‑Amerikaner, der damals im gleichen Haus lebte. Er wurde 1998 in den USA wegen sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen (11 und 12) zu 16 Jahren Haft verurteilt.
Verstörende Bilder mit sexuellen Motiven
Strate stützt seinen aktuellen Wiederaufnahmeantrag auf zwei Zeichnungen, die die Mädchen in den zwei Monaten vor ihrem Tod gemalt haben sollen. Der "Bild" liegen Schwarzweißkopien vor. Auf einer Zeichnung sind offenbar die beiden Schwestern zu sehen – vollständig schwarz ausgemalt, mit weit aufgerissenen Augen. Strate schreibt, das wirke "für die Zeichnungen von Kindern untypisch düster". Die Figuren starrten angsterfüllt auf eine Kreatur mit "phallusartiger Gliedmaße" und wichen vor ihr zurück.
Auf einem zweiten Bild, das wohl Melanie zeigt, sei der Intimbereich mit dunklem Stift hervorgehoben. Für Strate zeigt die Kombination aus betonten Intimzonen und angstvollen Selbstdarstellungen ein tatsächliches Geschehen, "in dem die Vagina der Melanie und ein Phallus eine Rolle spielen".
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Strate: Schwager passt ins Opferschema
Weil der Schwager später als Sexualstraftäter verurteilt wurde und Zugang zu den Mädchen hatte, komme er als Täter "ernsthaft in Betracht", argumentiert Strate. Es erscheine "höchst unwahrscheinlich, dass dieser seinen pädophilen Neigungen während seines Aufenthaltes in Deutschland nicht nachgegangen ist". Die fünfjährige Karola und die siebenjährige Melanie hätten seinem Opferschema entsprochen. Der Mann bestreitet die Vorwürfe.
Ob die Zeichnungen und weiteren Argumente für eine Wiederaufnahme reichen, muss ein Gericht entscheiden. Die Hürden dafür sind hoch: Nur neue Tatsachen oder Beweise, die einen Freispruch oder eine deutlich andere Bewertung möglich machen, werden anerkannt. Strate zeigt sich dennoch entschlossen: "Das sind wir den Kindern schuldig."
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Verwendete Quellen:
Bild: "Entlarven diese Bilder den wahren Killer der Mädchen?"
Nachrichtenagentur dpa
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