BGH-Urteil

Preiserhöhung bei Amazon Prime gekippt – das müssen Kunden jetzt wissen

Veröffentlicht:

von Anne Funk

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Bundesgerichtshof prüft Preiserhöhung bei Amazon-Prime

Videoclip • 01:13 Min • Ab 12


Die Preiserhöhung des Online-Händlers Amazon für Prime-Abonnements vor vier Jahren ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unwirksam. Was das nun für Kund:innen bedeutet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag (1. Oktober) entschieden, dass die Preiserhöhung von Amazon für das Prime-Abonnement in Deutschland aus dem Jahr 2022 unwirksam ist.

Amazon hatte den Preis für das Prime-Abonnement im September 2022 erhöht, ohne die Kund:innen ausdrücklich um ihre Zustimmung zu bitten. Bei jährlicher Abrechnung stieg der Preis von 69 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher Zahlung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Amazon begründete die Erhöhung damals mit gestiegenen Kosten.

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Was hat der BGH konkret entschieden?

Der dritte Zivilsenat des BGH erklärte die entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam. Den Klauseln sei nicht hinreichend deutlich zu entnehmen gewesen, welche Rechte dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung durch Amazon zustehen. Kund:innen seien durch die Intransparenz unangemessen benachteiligt worden.

Wie kam es zu diesem Urteil gegen Amazon Prime?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte gegen die Preiserhöhung. Das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärten die Preisanpassungsklausel bereits in beiden Vorinstanzen für unwirksam. Amazon ging daraufhin in Revision zum BGH – jedoch ohne Erfolg.

Was bedeutet das Amazon-Urteil für betroffene Kunden?

Niedrigerer Preis ab sofort

Für Altkund:innen gelten damit wieder bis auf weiteres die alten Preise. Amazon kündigte an, den Prime-Beitrag vorübergehend für Kund:innen anzupassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht. Betroffene Kund:innen sollen vor ihrem nächsten Zahlungstermin informiert werden.

Kann ich bereits gezahlte Gebühren zurückfordern?

Betroffene haben zwei Möglichkeiten, zu viel gezahltes Geld zurückzubekommen:

Individuelle Rückforderung: Verbraucher:innen können die Differenz der letzten drei Jahre geltend machen, wobei Verjährungsfristen zu berücksichtigen sind.

Sammelklage: Die Verbraucherzentrale NRW hat bereits im Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage (Az. I-13 VKl 1/25) erhoben. Wie hoch der individuelle Anspruch ausfällt, hängt davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt wurde und welches Prime-Modell genutzt wurde.

In das Klageregister beim Bundesamt für Justiz haben sich bislang etwa 145.000 Menschen eingetragen. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich – bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung beim OLG Hamm.

Welche Bedeutung hat das Urteil über den Amazon-Fall hinaus?

Das BGH-Urteil hat nach Einschätzung von Expert:innen Signalwirkung über den konkreten Fall hinaus. Eine höchstrichterliche Klärung zur Wirksamkeit einseitiger Preisanpassungsklauseln in Streaming- beziehungsweise Dauerschuldverhältnissen betrifft auch andere Anbieter.

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat bereits Verfahren wegen Preiserhöhungen bei Netflix, Apple TV und Wow gestartet. Dass der BGH die Linie des Düsseldorfer Oberlandesgerichts bestätigt hat, stärkt laut Expert:innen die Erfolgsaussichten solcher Rückforderungsansprüche.

Der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski, kommentierte das Urteil: "Der BGH hat jetzt klargestellt: Nicht jede Preisanpassungsklausel ist ein Freifahrtschein für Unternehmen."



Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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