Verbraucherschützer warnen

Inkasso-E-Mails im Umlauf: Vorsicht vor perfider Betrugsmasche

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Laut Verbraucherzentrale NRW befinden sich aktuell Phishing-Mails im Umlauf, die als Absender die Inkasso-Firma COEO-Inkasso vortäuschen und Verbraucher:innen auf schädliche Webseiten locken.

Bild: iStock/Tippapatt


Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor fiesen Phishing-Mails an Bürger:innen bundesweit. Mit einer vorgegebenen Bußgeldzahlung werden Empfänger:innen persönliche Daten und Geld aus der Tasche gezogen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch perfide E-Mails im Namen einer Inkasso-Firma laufen Verbraucher:innen Gefahr, auf schädliche Webseiten gelockt zu werden.

  • In den Phishing-Nachrichten wird angegeben, dass das Unternehmen im Namen der Stadtverwaltung Bußgelder eintreibt.

  • Verbraucherschützer raten dazu, die E-Mails zu ignorieren und sofort zu löschen.

Haben Sie eine E-Mail des Inkassounternehmens COEO-Inkasso erhalten? Dann sind Sie vielleicht Opfer einer Betrugsmasche geworden. Verbraucherschützer warnen vor kursierenden Phishing-Nachrichten via Mail und raten dazu, diese zu ignorieren.

Wie lassen sich die Phishing-E-Mails erkennen?

Angeblich arbeitet die Firma COEO im Namen der städtischen Verwaltung und hole Bußgelder für diese ein. Das Unternehmen selbst hat sich aber bereits von den betrügerischen Schreiben distanziert.

In den E-Mails werden Verbraucher:innen dazu aufgefordert, offene Parkbußgelder zu zahlen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass die Betrüger im Namen verschiedener Städte schreiben. Es wurden bundesweit Fälle registriert, beispielsweise auch in Cottbus, Essen, Euskirchen, Köln, Malterdingen, München, Schleswig, Schwedt/Oder oder Seelzes.

Die E-Mails enthalten den vollständigen Namen und Wohnort der Empfänger:innen. Der vorgeworfene Verstoß soll sich aber an einem anderen Ort als dem eigenen Wohnort zugetragen haben. Woher die Datensätze stammen, sei bisher noch unklar.

An den E-Mails sei aber auffällig, dass die Postleitzahl stets hinter dem Ortsnamen steht — wie es in einigen anderen Ländern gehandhabt wird, jedoch nicht in Deutschland. Deswegen wird vermutet, dass die Phishing-Mails aus dem Ausland versendet werden.

Bild: Verbraucherzentrale NRW


Betrugsmasche per Mail: Links führen auf schädliche Webseite

Empfänger:innen werden dann mit einem Link zu einer Zahlung oder der Bestätigung von Daten aufgefordert. Bei sofortigem Handeln wird Empfänger:innen des Schreibens ein zusätzlicher Rabatt von 50 Prozent angeboten.

Die Links führen meist auf eine schädliche Webseite – daher sollten sie auf keinen Fall angeklickt werden! Möglicherweise kann auch eine Schadsoftware installiert werden.

Wer bereits persönliche Daten weitergegeben hat, sollte sich umgehend bei der Polizei und der zuständigen Bank melden.

Die Verbraucherzentralen raten dazu, bei Erhalt einer derartigen E-Mail direkt bei der Stadtverwaltung nachzufragen. Auch sollten Betroffene nicht die Adresse des Unternehmens verwenden, die in der Nachricht aufgeführt ist. Vielmehr sollten die Kontaktdaten der Unternehmen gegoogelt werden. Im Anschluss können sich Verbraucher:innen bei der jeweiligen Firma melden und vergewissern.


Phishing-Mail im Postfach? COEO-Chef gibt Verhaltens-Tipps

COEO-Inkasso stellte bereits klar, dass die E-Mails nicht vom Unternehmen stammen. CEO Sebastian Ludwig weist darauf hin, dass echte Mahnschreiben immer klare Angaben zum Gläubiger, zur Forderung und zur Rechtsgrundlage enthielten. "Ein Mahnverfahren beginnt erst nach mehreren Mahnungen – niemals unerwartet per E-Mail.", so Ludwig weiter.

Der COEO-Chef gibt Verbraucher:innen in einem Interview mit dem Verbraucherportal "Chip" einige nützliche Tipps mit auf den Weg, wie sie sich in entsprechenden Situation verhalten sollten:

  • Nach Erhalt des Schreibens sollten immer alle relevanten Informationen (Gläubiger, Zahlung, Berechnung) geprüft werden.

  • Bei Fragen sollte direkt an das Unternehmen geschrieben werden — über offizielle Kanäle.

  • Die Gebühren sollten gründlich geprüft werden, da sie in der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) geregelt sind.

  • Eine Echtheitsprüfung kann durch das Rechtsdienstleistungsregister oder den Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) durchgeführt werden.

Vorsicht: Seriöse Inkassounternehmen würden niemals dazu auffordern, persönliche Daten einzugeben oder Dateien per E-Mail herunterzuladen!

Verbraucherzentralen raten unterdessen dazu, die Phishing-E-Mails nicht zu beachten und sofort zu löschen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die E-Mail auch auf deren Webseiten im Inkasso-Check überprüfen.


Verwendete Quellen:

verbraucherzentrale.nrw: Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

coeo-group.ai: Chip: "Urgent warning from consumer advice—do not pay these bills under any circumstances."

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