Einfuhr von Lebensmitteln
Zollfund in Saarbrücken: Zu viel Obst ist illegal
Veröffentlicht:
von Michael ReimersAm Flughafen in Saarbrücken wurde ein Ehepaar bei einer Zollkontrolle mit 60 Kilogramm Obst und Gemüse aus der Türkei erwischt. (Symbolbild)
Bild: Jan Woitas/dpa
Mit 60 Kilogramm Obst und Gemüse aus der Türkei im Gepäck ist am Flughafen Saarbrücken ein Ehepaar gestoppt worden. Für pflanzliche Lebensmittel gelten strenge Einfuhrregeln.
Das Wichtigste in Kürze
Der Zoll hat in Saarbrücken bei Privatleuten eine große Menge Obst und Gemüse aus der Türkei sichergestellt.
Bei der Einreise aus NIcht-EU-Staaten nach Deutschland gelten Mengenbeschränkungen für frische Lebensmittel nichttierischer Herkunft.
Das Ehepaar am Flughafen Saarbrücken überschritt diese Freimenge deutlich.
Am Flughafen in Saarbrücken ist ein Paar bei einer Zollkontrolle mit rund 60 Kilogramm Obst und Gemüse aus der Türkei erwischt worden. Da die private Einfuhr solcher Mengen nicht ohne weiteres erlaubt ist, wurden die Lebensmittel sichergestellt und vernichtet, erklärte das Hauptzollamt Saarbrücken.
"Pflanzliche Lebensmittel im Reiseverkehr, insbesondere aus Nicht-EU-Ländern, unterliegen strengen Beschränkungen oder sogar Verboten", erklärt eine Sprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. Hierdurch solle verhindert werden, dass Krankheiten und Schädlinge eingeschleppt werden. Ausnahmen gelten bei der Vorlage entsprechender Zeugnisse (die bei Privateinfuhren in der Regel niemand hat) oder bei Obst wie Ananas, Datteln, Kokosnuss, Durian-Früchten und Bananen. Die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren ist in jedem Fall untersagt.
Diese Freimengen gelten bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten
Auf der Website des Zolls heißt es, die Einfuhr Lebens- und Futtermittel nicht tierischer Herkunft durch Privatpersonen bei der Rückreise aus Nicht-EU-Staaten sei grundsätzlich nur bei Vorlage bestimmter Bescheinigungen und nach amtlicher Kontrolle zulässig. Ausgenommen davon seien lediglich Kleinmengen "von bis zu 5 kg frischer Erzeugnisse oder 2 kg sonstiger Erzeugnisse, die im persönlichen Gepäck für den Eigenbedarf mitgeführt werden".
Diese Kleinmengen des Zolls gelten jedoch nicht "für die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenteilen (z. B. Schnittblumen), Früchten oder Samen, da für diese Waren auch pflanzengesundheitsrechtliche Regelungen einzuhalten sind (z. B. das Mitführen eines Pflanzengesundheitszeugnisses). Lediglich fünf Früchte (Ananas, Kokosnuss, Durio, Banane und Dattel) sind davon ausgenommen und dürfen in unbegrenzter Menge eingeführt werden."
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
zoll.de: "Private Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln"
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