Tipps für Sparer:innen

Knackpunkt Vorabpauschale: Ab wann der ETF-Steuertrick verpufft

Veröffentlicht:

von Joachim Vonderthann

Dank Steuerfreibetrag kann man seine ETFs teils steuerfrei verkaufen. Doch nur bis zu einem gewissen Kipppunkt, den Anleger:innen kennen sollten.

Bild: Zacharie Scheurer/dpa-tmn


Viele Privatanleger:innen versuchen, mit Teilverkäufen ihrer ETFs steuerfreie Gewinne zu erzielen. Doch der Trick hat klare Grenzen und funktioniert nicht dauerhaft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Sparer-Pauschbetrag ermöglicht steuerfreie ETF-Gewinne bis zu einer klaren Grenze.

  • Doch die Vorabpauschale reduziert den Spielraum für steuerfreie Teilverkäufe erheblich.

  • Ab einem Depotwert von etwa 57.500 Euro (Singles) verliert der Steuertrick seine Wirkung komplett.

Viele Anleger:innen überlegen am Jahresende, ob sie ETF-Anteile verkaufen sollten, um steuerfreie Gewinne durch den Sparer-Pauschbetrag zu sichern. Dieser Freibetrag liegt bei 1.000 Euro pro Jahr für Singles und 2.000 Euro für Ehepaare. Innerhalb dieses Betrags fallen keine Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer auf Erträge aus Kapitalvermögen an. Eine scheinbar clevere Strategie lautet: Gewinne realisieren, solange die Erträge unter dem Freibetrag bleiben, und die Anteile sofort neu kaufen. Dadurch steigt der Einstandskurs des ETFs, und die zukünftige Steuerlast sinkt.


ETF-Steuertrick: Die Theorie klingt einfach

Doch diese Rechnung funktioniert nur bis zu einem klaren Kipppunkt, wie "Focus Online" berichtet. Denn selbst wer keine Verkäufe tätigt, erzielt steuerlich relevante Erträge. Besonders bei thesaurierenden Aktien-ETFs - also ETFs, die Dividenden nicht ausschütten, sondern direkt reinvestieren -  greift der Staat über die sogenannte Vorabpauschale zu – auch ohne Ausschüttung oder Verkauf von Anteilen.

Die Rolle der Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Besteuerung eines Teils der Wertentwicklung des ETFs. Für Aktien-ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, sodass nur 70 Prozent der Erträge angerechnet werden. Ein vereinfachtes Beispiel laut "Focus Online": Bei einer angenommenen Vorabpauschale von 2,5 Prozent und einem ETF-Wert von 10.000 Euro verbraucht der Freibetrag allein durch die Pauschale schon 175 Euro. Bei einem ETF-Wert von 30.000 Euro sind es bereits 525 Euro – der Spielraum für steuerfreie Teilverkäufe schrumpft deutlich, so der Bericht weiter.

Wann der Trick nicht mehr funktioniert

Ab einem Depotwert von etwa 57.500 Euro bei Singles ist der Freibetrag vollständig durch die Vorabpauschale aufgebraucht. Jeder zusätzliche Gewinn wird besteuert – unabhängig davon, ob ein Verkauf stattfindet. Für Ehepaare liegt die Grenze höher, etwa bei einem Depotwert von 115.000 Euro.

Hinzu kommt das FiFo-Prinzip („First in, first out“): Beim Verkauf werden immer die ältesten ETF-Anteile zuerst berücksichtigt, die oft die höchsten Kursgewinne haben. Viele Depotübersichten zeigen jedoch nur den durchschnittlichen Gewinn aller Anteile, wodurch eine präzise Steuerplanung erschwert wird.

Steueroptimierung hat klare Grenzen

Der ETF-Teilverkauf kann ein effektives Instrument zur Steueroptimierung sein, ist jedoch kein dauerhafter Hebel. Für kleine und mittlere Depots ist der Trick sinnvoll, wird aber bei Werten zwischen etwa 30.000 und 70.000 Euro grenzwertig und darüber hinaus wirkungslos – zumindest für Singles.

Die wichtigste Lektion bleibt "Focus Online" zufolge: Steueroptimierung ist begrenzt. Wer diese Grenzen nicht kennt oder ignoriert, optimiert am Ende nur für das eigene Gefühl und nicht für den tatsächlichen Depotstand.

FAQ: ETFs

Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist ein Fonds, der meist einfach einen Index wie den DAX oder MSCI World nachbildet. Er ist beliebt, weil er breit streut, oft sehr geringe Gebühren hat und wie eine Aktie börsentäglich handelbar ist.

ETFs gelten als Sondervermögen. Geht die Fondsgesellschaft pleite, bleibt dein ETF-Bestand rechtlich getrennt und fällt nicht in die Insolvenzmasse. Kursverluste durch schwankende Märkte sind aber jederzeit möglich – ein ETF ist kein Sparbuchersatz.

ETFs eignen sich vorwiegend für langfristige Sparer:innen, die ohne großen Aufwand Vermögen aufbauen wollen – etwa per Sparplan. Wer einen Anlagehorizont von mindestens 10 Jahren hat und zwischenzeitliche Schwankungen aushält, kann mit einem breit gestreuten ETF kostengünstig fürs Alter vorsorgen oder auch für eine größere Anschaffung sparen.


Verwendete Quellen:

Focus Online: "Steuerfrei kassieren mit ETFs? Warum dieser Trick nur bis rund 60.000 Euro klappt"

Nachrichtenagentur dpa

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