Gesetzentwurf
Bald kommt das Kindergeld ohne Antrag – so funktioniert die Auszahlung
Veröffentlicht:
von Jacqueline BittlJedes Kind hat Anspruch auf Kindergeld, doch bisher muss die Leistung aktiv beantragt werden.
Bild: katyspichal - stock.adobe.com
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Weniger Formulare, mehr Zeit fürs Baby: Das Kindergeld soll künftig in vielen Fällen automatisch ausgezahlt werden. Doch nicht alle Familien profitieren gleichermaßen von der geplanten Neuregelung.
Das Wichtigste in Kürze
Finanzminister Lars Klingbeil plant, das Kindergeld künftig in vielen Fällen automatisch auszuzahlen, sodass Eltern nach der Geburt keinen Antrag mehr stellen müssen.
Die automatische Zahlung soll schrittweise ab 2027 eingeführt werden und setzt unter anderem voraus, dass dem Staat die Kontoverbindung eines Elternteils vorliegt und bestimmte Wohn- und Erwerbsbedingungen erfüllt sind.
In komplexeren Fällen – etwa bei Bezug von Bürgergeld, Auslandswohnsitz oder bei volljährigen Kindern in Ausbildung – bleibt ein aktiver Antrag beziehungsweise die Vorlage von Nachweisen weiterhin erforderlich.
Wer in Deutschland ein Kind bekommt, hat meist mit Schlafmangel und erheblichem Verwaltungsaufwand zu kämpfen. Obwohl nahezu jedes Kind Anspruch auf Kindergeld hat, muss die Leistung bislang nach der Geburt aktiv beantragt werden.
Nach dem Willen von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) soll sich das im kommenden Jahr für viele Eltern ändern. "Dann können Eltern nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen", so der SPD-Vorsitzende.
Wie das antragslose Kindergeld ausgestaltet werden soll und in welchen Konstellationen Eltern weiterhin tätig werden müssen, erfährst du hier.
Anspruch und Höhe des Kindergeldes
Im vergangenen Jahr zahlte die Familienkasse rund 55 Milliarden Euro Kindergeld für 17,57 Millionen Kinder aus. Anspruch haben grundsätzlich alle in Deutschland steuerpflichtigen Eltern mit einem Kind unter 18 Jahren, das in Deutschland oder einem anderen EU-Staat lebt. Für Kinder in Ausbildung gelten Sonderregelungen.
Die Leistung beträgt einkommensunabhängig 259 Euro monatlich je Kind. Ausgezahlt wird sie an die Person, die das Kind überwiegend betreut; in drei von vier Fällen ist dies laut Finanzministerium die Mutter.
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Bisheriges Verfahren und Gründe für die Reform
Der Ablauf ist derzeit klar geregelt: Nach der Geburt wird das Kind beim Standesamt angemeldet – teilweise übernehmen Krankenhäuser diesen Schritt. Anschließend erhält das Kind eine Steuer-ID, die für den Antrag bei der Familienkasse erforderlich ist. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch über das Elster-Portal eingereicht werden.
Kritiker:innen halten dieses Verfahren insbesondere in der Zeit unmittelbar nach der Geburt für übermäßig belastend. Viele Familien hätten andere Prioritäten, zudem seien die Formulare komplex, was zu verspäteten Anträgen führe. Eine automatische Auszahlung könnte nach dieser Argumentation sowohl Familien als auch Behörden entlasten.
Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatskommission empfiehlt eine Auszahlung ohne vorherigen Antrag. Sozialministerin Bärbel Bas betont, die Regierung wolle jungen Familien das Leben erleichtern.
Geplante automatische Auszahlung
Künftig soll das Standesamt bei der Anmeldung eines Neugeborenen weiterhin das Bundeszentralamt für Steuern informieren, das wiederum eigenständig die Familienkasse benachrichtigt.
Voraussetzung für die automatische Zahlung ist, dass dem Staat die IBAN mindestens eines Elternteils vorliegt. Sind beide Kontoverbindungen bekannt, erfolgt die Überweisung zunächst an die Mutter. Eine abweichende Regelung kann auf Wunsch geändert werden. Die Kontodaten können bereits jetzt über das Steuerportal Elster hinterlegt werden.
Zeitplan und Umsetzungsschritte
Der Vorschlag stammt bislang aus dem Finanzministerium; ein Beschluss steht noch aus. Zunächst sollen andere Ministerien, Länder und Verbände Stellung nehmen, anschließend befasst sich der Bundestag. Wer derzeit schwanger ist, muss daher weiterhin einen Antrag stellen.
Die Einführung ist in zwei Stufen vorgesehen: Voraussichtlich ab März 2027 sollen Eltern, die bereits ein älteres Kind haben, das Kindergeld für ein Neugeborenes automatisch erhalten – überwiesen an dieselbe Person, die zuvor Kindergeld bezogen hat.
Ab November 2027 könnten auch Eltern mit erstem Kind vom Antrag befreit werden. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil hier erwerbstätig ist.
Fälle mit weiterem Handlungsbedarf
Für Eltern mit bereits vorhandenem Kind sowie für unkomplizierte Standardfälle entfällt künftig der Antrag. Wird die Anmeldung beim Standesamt vom Krankenhaus übernommen, läuft das Verfahren automatisch an.
In komplexeren Konstellationen bleibt es jedoch beim Antrag. Das betrifft etwa Eltern mit erstem Kind, die Bürgergeld beziehen, oder solche, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Sie erhalten weiterhin ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse mit QR-Code zu einem vorausgefüllten Antrag, der ergänzt und eingereicht werden muss.
Auch für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium bleibt es dabei, dass entsprechende Nachweise bei der Familienkasse vorzulegen sind.
Missbrauchsrisiken
Im Finanzministerium wird kein erhöhtes Missbrauchsrisiko gesehen. Die Prüfverfahren der Familienkassen bleiben unverändert bestehen, sodass unkontrollierte Auszahlungen weiterhin ausgeschlossen sein sollen.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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