Reklame im Bezahlfernsehen

Gerichtsurteil: Werbungs-Änderung bei Amazon Prime rechtswidrig

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von dpa

Amazons Streamingdienst Prime Video darf nicht einfach Werbung senden, urteilt das Landgericht München I.

Bild: Rolf Vennenbernd/dpa


Werbefreies Streaming – das war einst das Versprechen von Amazon Prime. Seit kurzem laufen beim Video-Dienst doch Reklamen. Nun schritt das Landesgericht München I ein und maßregelte den Konzern, der wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Landgericht München I hat Amazon für eine unzulässige Vertragsänderung beim Streaming-Anbieter Amazon Prime Video verurteilt.

  • Der Konzern soll Mitglieder mit einer irreführenden Mail getäuscht haben.

  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht München I hat Amazon gemaßregelt: Das US-Unternehmen darf in Deutschland nicht einseitig die Vertragsbedingungen seines Streamingdiensts Prime Video ändern und den Zuschauer:innen Werbespots auf Bildschirme und Displays schicken. Damit hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Klage gegen Amazon gewonnen, wie das Gericht mitteilte. Amazon soll den Kund:innen ein "Berichtigungsschreiben" schicken.

Verbraucherzentrale: Anspruch auf Werbefreiheit ohne Aufpreis

Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, Amazon behält sich eine Anfechtung der Entscheidung vor: "Wir werden das Urteil prüfen, um unsere nächsten Schritte zu bestimmen", sagte ein Sprecher.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, sprach von einem sehr wichtigen Urteil: "Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen erfolgen durfte." Mitglieder hätten nach Ansicht der Verbraucherzentrale weiter Anspruch auf Prime ohne Werbung - "und zwar ohne Mehrkosten".

Werbefreies Programm kostet extra

Laut Urteil hatte Amazon demnach Anfang 2024 die Prime Video-Kundschaft per Mail informiert, dass ab Februar in begrenztem Umfang Werbung gesendet würde. Wer keine Werbung sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Die 33. Zivilkammer sieht in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.

Die Richter:innen werteten die Mail als irreführend. Denn Amazon spiegelte den Kund:innen laut Urteil vor, zu einer einseitigen Vertragsänderung berechtigt zu sein. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass weder die Amazon-Nutzungsbedingungen noch das Gesetz eine solche einseitige Änderung erlauben. Bei Vertragsabschluss hätten sich die Kund:innen auf ein werbefreies Angebot eingestellt, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Und weil Amazon ein werbefreies Programm zum "Vertragsgegenstand" gemacht habe, müsse sich das Unternehmen daran festhalten lassen.


Richter: Mails irreführend

Die Richter:innen werteten die Mail als irreführend. Denn Amazon spiegelte den Kund:innen laut Urteil vor, zu einer einseitigen Vertragsänderung berechtigt zu sein. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass weder die Amazon-Nutzungsbedingungen noch das Gesetz eine solche einseitige Änderung erlauben. Bei Vertragsabschluss hätten sich die Kund:innen auf ein werbefreies Angebot eingestellt, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Und weil Amazon ein werbefreies Programm zum "Vertragsgegenstand" gemacht habe, müsse sich das Unternehmen daran festhalten lassen.

Amazon widersprach: "Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden", sagte der Unternehmenssprecher. "Wir haben unsere Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zu Werbung bei Prime Video informiert."

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