Per Lotterieverfahren
Weihnachtsbonus für Bürgergeld-Empfänger: Spendenverein verlost 150 Euro für Bedürftige
Aktualisiert:
von Max StrumbergerDer Verein Sanktionsfrei bietet mit einem 150-Euro-Bonus eine Aktion, um auch Sozialhilfeempfängern ein fröhliches Weihnachtsfest zu bescheren.
Bild: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn
Die Weihnachtszeit ist für viele eine Zeit der Freude, doch Bürgergeld-Empfänger:innen kämpfen oft mit finanziellen Herausforderungen. Ein Verein namens Sanktionsfrei bietet mit einem Weihnachtsbonus von 150 Euro eine dringend benötigte Entlastung und Hoffnung.
Das Wichtigste in Kürze
Während viele Arbeitnehmer:innen Weihnachtsgeld erhalten, stehen Bürgergeld-Empfänger:innen oft vor finanziellen Hürden.
Der Verein Sanktionsfrei bietet mit einem 150-Euro-Bonus eine Aktion, die Hoffnung und Unterstützung in schwierigen Zeiten schenkt.
Wer das Geld bekommt, wird bei Zufallsprinzip ausgewählt.
Die Weihnachtszeit ist für viele Menschen eine Zeit der Besinnung und des Zusammenseins, doch für Bürgergeld-Empfänger:innen bringt sie oft auch finanzielle Sorgen mit sich. Während Arbeitnehmer:innen in einigen Berufen Weihnachtsgeld erhalten, bleibt dieser Bonus für Sozialhilfeempfänger:innen aus. Die zusätzlichen Kosten für Geschenke, festliche Mahlzeiten oder Reisen zu Verwandten sind für viele kaum zu stemmen – besonders in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
Doch ein Verein namens Sanktionsfrei möchte hier Abhilfe schaffen und bietet eine Aktion, die Hoffnung und Entlastung verspricht: den Weihnachtsbonus in Höhe von 150 Euro. Bereits zum fünften Mal organisiert der Verein diese besondere Spendenaktion, die gezielt Bürgergeld-Bezieher:innen unterstützt. Die Teilnahme ist denkbar einfach und unbürokratisch: Interessierte können sich online registrieren, und am Ende der Frist werden die Gewinner per Zufallsprinzip ausgewählt.
Bonus hat keinen Einfluss auf Bürgergeldzahlungen
Der Bonus wird direkt überwiesen, wobei Asylsuchende den Betrag als Gutschein erhalten. Um möglichst vielen Familien zu helfen, ist pro Haushalt nur eine Teilnahme möglich. Besonders erfreulich ist, dass der Weihnachtsbonus laut § 11a Abs. 4 SGB II anrechnungsfrei bleibt. Das bedeutet, dass die 150 Euro nicht als Einkommen gelten und somit die regulären Bürgergeldzahlungen nicht beeinflussen. Sollte es dennoch zu Problemen mit dem Jobcenter kommen, steht der Verein Sanktionsfrei den Betroffenen zur Seite.
So kann man an der Lotterie teilnehmen
Mit einer Bestätigung der Gemeinnützigkeit und juristischer Unterstützung durch erfahrene Anwälte sorgt er dafür, dass die Empfänger ihren Bonus ohne bürokratische Hürden genießen können. Diese rechtliche Absicherung macht die Aktion zu einer verlässlichen Hilfe für diejenigen, die sie am dringendsten benötigen. Für die rund 5,3 Millionen Bürgergeld-Empfänger:innen in Deutschland ist diese Aktion ein kleiner Lichtblick in einer oft schwierigen Realität.
Es bleibt zu hoffen, dass solche Projekte auch in Zukunft fortgeführt werden und noch mehr Menschen erreichen können. Unter folgender Adresse könnten Sozialhilfeempfänger:innen an der Weihnachtslotterie teilnehmen: Sanktionsfrei. Der Verein finanziert die Aktion mithilfe von Spenden.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
Verein Sanktionsfrei
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