Deadline rückt näher
Führerschein-Umtausch: Diese Frist endet im Januar 2027
Veröffentlicht:
von Claudia Scheele:newstime
Europa vereinheitlicht Führerscheinregeln
Videoclip • 01:16 Min • Ab 12
Wer noch einen älteren Kartenführerschein besitzt, muss bald handeln: Für die Jahrgänge 2002 bis 2004 endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2027.
Das Wichtigste in Kürze
Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
Nötig sind Ausweis, biometrisches Foto und alter Führerschein; die reguläre Gebühr beträgt 25,50 Euro plus einen Euro.
Eine neue Fahrprüfung oder ein ärztliches Gutachten ist normalerweise nicht erforderlich, bei Verspätung droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.
Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Pkw- und Motorradführerscheine in einen einheitlichen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die Fristen sind nach Geburts- oder Ausstellungsjahr gestaffelt.
Der nächste wichtige Termin ist der 19. Januar 2027. Bis dahin müssen Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Wer das Dokument zu spät erneuert, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.
Wer jetzt den Führerschein tauschen muss
Bei Kartenführerscheinen zählt das Ausstellungsjahr. Es steht auf der Vorderseite im Feld 4a. Für die folgenden Jahrgänge gelten diese Fristen: Führerscheine aus den Jahren 2005 bis 2007 müssen bis zum 19. Januar 2028 getauscht werden. Für das Ausstellungsjahr 2008 gilt der 19. Januar 2029, für 2009 der 19. Januar 2030.
Für 2010 ausgestellte Führerscheine endet die Frist am 19. Januar 2031. Dokumente aus den Jahren 2011 sowie vom 1. Januar 2012 bis zum 18. Januar 2013 müssen bis zum 19. Januar 2032 beziehungsweise 2033 erneuert werden. Wer vor 1953 geboren wurde, muss den alten Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
FAQ zur Führerschein-Reform
Diese Unterlagen sind nötig
Der Umtausch erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort, teilweise auch beim Bürgeramt. Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der bisherige Führerschein im Original. Die Grundgebühr beträgt laut Bundesverkehrsministerium 25,50 Euro, hinzu kommt eine weitere Gebühr von einem Euro. Für den Direktversand können zusätzlich 6,50 Euro anfallen.
Wurde ein alter Papierführerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt, kann eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglichen Behörde nötig sein. Diese kann dort telefonisch, schriftlich oder teilweise online angefordert werden. Wer den Umtausch plant, sollte frühzeitig einen Termin buchen, da die Behörden vor den jeweiligen Fristen stärker ausgelastet sein können.
Auch in den News:
Keine neue Prüfung erforderlich
Der Pflichtumtausch ist eine Verwaltungsangelegenheit. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Eine neue Fahrprüfung, ein ärztliches Gutachten oder ein Sehtest sind normalerweise nicht erforderlich. Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht das Recht, Auto oder Motorrad zu fahren.
Der neue EU-Führerschein ist anschließend 15 Jahre gültig und muss danach erneut ausgestellt werden. Das soll vor allem ermöglichen, Foto und persönliche Daten regelmäßig zu aktualisieren und Fälschungen zu erschweren. Wer seinen alten Führerschein nach dem Umtausch behalten möchte, kann dies in der Regel beantragen – er wird zuvor von der Behörde ungültig gemacht.
Verwendete Quellen:
Bundesregierung: "Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden"
Bundesministerium für Verkehr: "Was gibt es beim Führerschein-Umtausch zu beachten?"
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