Panne im Bundesfinanzministerium
Steuer-Chaos bei E-Zigaretten: Sind Liquids plötzlich steuerfrei?
Veröffentlicht:
von Nadine von Parseval:newstime
Studie: E-Zigaretten helfen beim Rauchstopp
Videoclip • 58 Sek • Ab 12
Eigentlich wollte der Bund mit höheren Tabaksteuern Milliarden einnehmen. Doch ein Fehler im neuen Gesetz könnte nun ausgerechnet E-Zigaretten-Liquids von der Steuer befreien. Während Branchenvertreter von einem folgenschweren Versehen sprechen, versucht das Bundesfinanzministerium, die Panne schnellstmöglich zu korrigieren.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Panne im neuen Tabaksteuergesetz könnte dazu führen, dass E-Zigaretten-Liquids plötzlich steuerfrei sind.
Das Bundesfinanzministerium räumt einen Fehler ein, widerspricht jedoch der Einschätzung der Branchenverbände.
Für Verbraucher:innen dürfte sich vorerst nichts ändern, während das Ministerium bereits an einer Korrektur arbeitet.
Eine Panne im neuen Tabaksteuergesetz sorgt für Verwirrung: E-Zigaretten-Liquids könnten nach Einschätzung von Branchenvertretern derzeit steuerfrei sein.
Bild: Wolf von Dewitz/dpa
Eigentlich sollte das neue Tabaksteuergesetz dem Bund zusätzliche Milliarden in die Kassen spülen. Doch ausgerechnet eine Gesetzespanne könnte nun für das Gegenteil sorgen: E-Zigaretten-Liquids sind nach Ansicht mehrerer Branchenvertreter:innen plötzlich von der Tabaksteuer befreit. Der Grund dafür ist ein Fehler beim Inkrafttreten des Gesetzes. Die neue Regelung ersetzte die bisherige früher als vorgesehen. Das Problem: Für Vaping-Liquids ist darin für das Jahr 2026 kein Steuersatz festgelegt.
"Das neue Gesetz hat das alte Gesetz verfrüht ersetzt, und im neuen Gesetz steht für 2026 kein Steuersatz für Vaping-Liquids - nach dem Wortlaut des Gesetzes sind sie damit jetzt steuerfrei", erklärt Dustin Dahlmann vom Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG). Auch Jan Mücke vom Branchenverband BVTE teilt diese Einschätzung. Zuvor hatte bereits die "Bild" über Juristen berichtet, die zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen waren.
Finanzministerium widerspricht: Alte Steuersätze sollen weiter gelten
Das Bundesfinanzministerium sieht die Sache allerdings anders. Zwar bestätigt die Behörde, dass die neue Regelung versehentlich zu früh in Kraft getreten ist. Eine Steuerbefreiung soll daraus jedoch nicht entstehen. "Aber der Wille des Gesetzgebers ist klar und wir wenden weiter die alten Steuersätze an", erklärt ein Ministeriumssprecher.
Die Verantwortlichen arbeiten bereits daran, den Fehler zu beheben. In der Branche sorgt die Panne dennoch für deutliche Kritik. "Das Finanzministerium hat ein Chaos angerichtet und muss es jetzt sofort beseitigen", fordert BfTG-Chef Dahlmann. Seiner Ansicht nach hätte die Unstimmigkeit rechtzeitig auffallen müssen.
Werden E-Zigaretten für Verbraucher:innen jetzt günstiger?
Wer auf sinkende Preise für Vaping-Produkte hofft, dürfte enttäuscht werden. Trotz der rechtlichen Unklarheiten rechnen Branchenvertreter:innen nicht damit, dass Liquids plötzlich ohne Tabaksteuer verkauft werden. "Wir raten niemandem, jetzt Produkte ohne Steuer zu verkaufen", betont Dahlmann. Schließlich sei bekannt, dass eine Steuerbefreiung politisch nie beabsichtigt gewesen sei.
Hinzu kommt ein praktisches Problem: In Geschäften und Lagern befinden sich bereits zahlreiche Produkte mit den bisherigen Steuerzeichen. Diese wurden von den Unternehmen im Voraus bezahlt. Die Zeichen nachträglich zu entfernen, die Ware steuerfrei anzubieten und anschließend eine Erstattung zu beantragen, wäre kompliziert und kaum sinnvoll.
Auch Horst Winkler vom Verband des eZigarettenhandels (VdeH) geht davon aus, dass sich für Händler und Kund:innen bis zum Jahresende nichts ändern wird. Den Fehler des Ministeriums bezeichnet er allerdings als "Dilettantismus" und fordert schnelle Rechtssicherheit.
Gesetz zu früh in Kraft: Ministerium will Fehler korrigieren
Die Ursache des Problems liegt im Zeitpunkt der Veröffentlichung. Das überarbeitete Tabaksteuergesetz erschien am Dienstag im Bundesanzeiger und trat überraschend bereits am Mittwoch in Kraft – statt wie vorgesehen am 1. Januar. Die Folgen betrafen nicht nur E-Zigaretten. Auch für herkömmliche Zigaretten galten dadurch auf dem Papier schlagartig deutlich höhere Steuersätze. Hersteller hätten ihre Produktion deshalb eigentlich stoppen müssen.
Auch in den News:
Das Finanzministerium reagierte mit einem Schreiben an die Branchenverbände und informierte die Generalzolldirektion. Damit können die Tabakunternehmen den Handel weiterhin beliefern. Nun soll ein Berichtigungsverfahren nach Paragraf 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die Panne beheben. Dieses ermöglicht es, offensichtliche Fehler und Druckfehler mit Zustimmung der Präsidenten von Bundestag und Bundesrat zu korrigieren. Wann die rechtliche Unsicherheit endgültig beseitigt sein wird, ist allerdings noch offen.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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