Wohnungsmarkt
Justizministerin Stefanie Hubig will Mieterrechte stärken
Aktualisiert:
von Michael Reimers:newstime
Immer mehr Mieter von Armut bedroht
Videoclip • 01:26 Min • Ab 12
Wer gegen die Mietpreisbremse verstößt, muss bislang nur zu viel kassiertes Geld zurückzahlen. Stefanie Hubig hält das für zu wenig – und lässt Bußgelder prüfen. Enteignungen großer Wohnungskonzerne lehnt sie ab.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will die Mietpreisbremse verschärfen und Verstöße künftig härter ahnden. Das teilte sie gegenüber der Funke-Mediengruppe mit. Bislang müssten Vermieter:innen bei einem Verstoß lediglich das zu viel gezahlte Geld erstatten. Eine Expert:innengruppe prüft, ob künftig Bußgelder für Verstöße verhängt werden können. Auch die Regelungen zum Mietwucher sollen reformiert werden.
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Hubig fordert mehr bezahlbaren Wohnraum
Grundsätzlich zeige die Mietpreisbremse Wirkung, betonte Hubig unter Verweis auf mehrere Untersuchungen. Es gebe jedoch weiterhin zu viele Möglichkeiten, sie zu umgehen – vor allem bei Kurzzeitvermietungen und möblierten Wohnungen. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde bereits im Bundestag beraten. Als Allheilmittel sieht die Ministerin die Regelung allerdings nicht: "Es braucht schlicht mehr bezahlbaren Wohnraum." Eine Enteignung großer Wohnungskonzerne, wie sie die Linkspartei in Berlin fordert, lehnt sie ab.
Der Deutsche Mieterbund hatte Anfang des Monats darauf hingewiesen, dass viele Mieter:innen aus Angst vor dem Verlust ihrer Wohnung davor zurückschrecken, ihre Rechte durchzusetzen – etwa eine Mietsenkung unter Verweis auf die Mietpreisbremse zu verlangen. Die Mietpreisbremse gilt nur in Regionen, die als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen sind. Dort darf die Miete bei einer Neuvermietung zu Beginn höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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