Hohe Kosten

Schwarzfahren keine Straftat mehr? Dieser Hubig-Plan sorgt für Lob und Kritik

Veröffentlicht:

von Michael Reimers

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Schwarzfahren: Bald keine Straftat?

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Bundesjustizministerin Hubig fordert ein Ende der Haftstrafen für mittellose Schwarzfahrer:innen. Während die Justiz nach Entlastung ruft, formiert sich Widerstand gegen den Plan.

Das Wichtigste in Kürze

  • Justizministerin Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren – weil Arme sonst ins Gefängnis kommen und die Justiz unter der Last zusammenbricht.

  • Der Deutsche Anwaltsverein unterstützt den Vorstoß.

  • Die Gewerkschaft der Polizei lehnt es scharf ab und fürchtet Schlimmeres.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich klar für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens positioniert und damit eine Debatte neu entfacht, die seit Jahren die deutsche Justizlandschaft bewegt.

In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" stellte die Ministerin eine grundsätzliche Frage: "Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?"

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Ressourcen-Verschwendung im Justizsystem

Hubigs Vorstoß kommt nicht von ungefähr. Die derzeitige Praxis bindet erhebliche Kapazitäten in einem ohnehin überlasteten Justizsystem. Die Ministerin verwies darauf, dass die Verfahren viele Ressourcen binden würden, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten.

Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt habe, müsse deshalb auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins (DAV) betragen die Kosten für Verfahren und Haftstrafen rund 200 Millionen Euro jährlich. Der soziale Nutzen der Strafbarkeit sei zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens, erklärte Swen Walentowski vom DAV.

Wenn Armut zur Haftstrafe führt

Nach geltendem Recht begeht, wer ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs ist, eine Straftat und riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Besonders problematisch: Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, muss eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Projekt "Freiheitsfonds" machte im Juni 2025 auf diese Praxis aufmerksam, indem es bundesweit rund 110 Menschen aus der Haft freikaufte, die wegen Schwarzfahrens einsaßen.

Betroffen seien vor allem Erwerbslose, Obdachlose und Menschen mit geringem Einkommen, teilte die Initiative mit. Insgesamt habe das Projekt bereits rund 1.400 Menschen aus dem Gefängnis befreit und dem Staat etwa 20 Millionen Euro Unterbringungskosten gespart.

Gewerkschaft der Polizei sieht Entkriminalisierung kritisch 

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert Pläne zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens scharf. Der GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, warnt vor den Konsequenzen: "Schwarzfahren wird damit zum Kavaliersdelikt."

Roßkopf befürchtet negative Auswirkungen auf das Verhalten der Fahrgäste und argumentiert, man laufe Gefahr, "dass es sehr vielen dann einfach egal ist, ob sie einen Fahrschein haben oder nicht".

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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