Ab 2028
Reform der Mütterrente: Zehn Millionen Renten werden aufgewertet
Veröffentlicht:
von Max Strumberger:newstime
Umfrage: Deutsche glauben nicht an Rente
Videoclip • 01:11 Min • Ab 12
Für Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es gute Nachrichten: Der Staat wertet Kindererziehungszeiten rückwirkend auf und zahlt ab 2028 nach. Besonders profitieren Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.
Das Wichtigste in Kürze
Jahrzehntelang wurden Eltern älterer Kinder in der Rente schlechter gestellt, nun dreht der Gesetzgeber nach.
Mit der Mütterrente III kommen ab 2028 höhere Monatsrenten und dicke Nachzahlungen.
Bis zu zehn Millionen Menschen könnten profitieren.
Ab 2028 können sich Millionen Rentner:innen in Deutschland auf spürbare Renten-Nachzahlungen freuen. Hintergrund ist die Einführung der sogenannten Mütterrente III, mit der der Gesetzgeber eine seit Jahren kritisierte Ungleichbehandlung von Eltern ausgleicht, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Für sie galten bislang schlechtere Bedingungen als für Eltern jüngerer Jahrgänge.
Konkret geht es um die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher wurden für Kinder, die vor 1992 zur Welt kamen, nur 30 Monate Erziehungszeit anerkannt, für später geborene dagegen 36 Monate. Mit der Reform sollen ab 2027 alle Eltern unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder gleichgestellt werden. Die Aufwertung betrifft vor allem Mütter, aber ausdrücklich auch Väter.
Bis zu drei Rentenpunkte pro Kind
Mit der Mütterrente III erhalten Eltern für jedes vor 1992 geborene Kind künftig einen zusätzlichen halben Rentenpunkt. Insgesamt können dann – wie bei später geborenen Kindern – bis zu drei Rentenpunkte pro Kind angerechnet werden. Ein Rentenpunkt liegt derzeit bei rund 40 Euro im Westen, ein halber Punkt bei gut 20 Euro monatlich. Da der Rentenwert jährlich steigt, dürfte der tatsächliche Betrag zum Start der Auszahlung 2028 höher ausfallen und sorgt für eine dauerhafte Rentenerhöhung.
Auch in den News:
Auszahlung erst ab 2028
Zusätzlich zur höheren Monatsrente ist eine rückwirkende Nachzahlung vorgesehen: Die Neuregelung gilt rechtlich ab 2027, ausgezahlt wird aber erst ab 2028. Je nach individueller Rentenhöhe und Kinderzahl kann sich so ein Betrag von mehreren Hundert Euro aufsummieren. Gründe für die Verzögerung sind der enorme Verwaltungsaufwand: Mehr als zehn Millionen Rentenbescheide müssen neu berechnet und Folgewirkungen auf andere Leistungen wie Hinterbliebenenrenten geprüft werden.
Für die Betroffenen ist die Reform ein längst überfälliges Signal der Anerkennung jahrzehntelanger, oft unbezahlter Sorgearbeit. Ein Antrag auf die Nachzahlung ist in der Regel nicht nötig: Die Deutsche Rentenversicherung will die Ansprüche automatisch prüfen, vorausgesetzt, die Kindererziehungszeiten sind im Rentenkonto korrekt hinterlegt. Wer unsicher ist, sollte seine Unterlagen kontrollieren und fehlende Zeiten über den Antrag V0800 nachmelden, um von der Nachzahlung zu profitieren.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
www.finanz.de: Renten-Nachzahlung kommt - Millionen Betroffene können profitieren
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