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Post zu Nancy Faeser nicht diffamierend: Gericht entscheidet auf Freispruch

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von Christopher Schmitt

Der Angeklagte ließ sich durch drei Anwälte vertreten.

Bild: Daniel Vogl/dpa


Der Chefredakteur eines rechten Online-Portals postete eine Fotomontage von Nancy Faeser. Ein Gericht hat nun geurteilt: Der Post zur Ex-Ministerin ist nicht verleumdend.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Landgericht Bamberg hat den Chefredakteur eines rechten Online-Portals freigesprochen – sein X-Post zu Nancy Faeser sei nicht verleumdend gewesen.

  • Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Sebastian Dicker, erklärte, dass der Post mit einer Fotomontage im Gesamtkontext durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei.

  • Das Amtsgericht hatte David Bendels noch zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Landgericht Bamberg hat im Berufungsverfahren zu einem Post über die frühere Innenministerin Nancy Faeser den Chefredakteur eines rechten Online-Portals vom Vorwurf der Diffamierung freigesprochen. David Bendels, Journalist beim "Deutschland-Kurier", wurde damit von der Anklage der Verleumdung einer Person des politischen Lebens entlastet.

Das Urteil des Landgerichts Bamberg vom Mittwochvormittag (14. Januar) ist noch nicht rechtskräftig. Es hob eine Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg vom vergangenen April auf. Damals hatte das Amtsgericht den 40-jährigen Bendels wegen Verleumdung zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Fotomontage auf X

Um welchen Post geht es? Im Februar 2023 wurde auf dem X-Kanal des "Deutschland-Kuriers" ein bearbeitetes Bild der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser veröffentlicht. Auf diesem Bild war die SPD-Politikerin mit einem Schild zu sehen, auf dem der Satz "Ich hasse die Meinungsfreiheit!" stand. Dazu wurde der Text "Faeser hasst Meinungsfreiheit!" gepostet.

Das Originalbild stammte von einem früheren X-Post des Bundesinnenministeriums, auf dem Faeser anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ein Schild mit dem Text "We remember" ("Wir gedenken") hielt.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig

Während das Amtsgericht Bamberg den Post als "bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung" einstufte, kam das Landgericht zu einer anderen Einschätzung. Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Sebastian Dicker, erklärte, dass der Post im Gesamtkontext durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Bemerkenswert ist, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung für einen Freispruch plädierten. Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer bezeichnete den Beitrag als eine Meinungsäußerung und "jedenfalls keine Schmähkritik".

"Satirisches Meme"?

Bendels selbst hatte den Beitrag als "satirisches Meme" bezeichnet. Ob er diesen tatsächlich selbst erstellt und gepostet hatte, wurde im Berufungsverfahren nicht erörtert. Sein Verteidiger Peter Richter betonte, dass Machtkritik der Kern der Meinungsfreiheit in einem Rechtsstaat sei.

Laut dem Landgericht ist der Post weder verleumdend noch ehrverletzend oder beleidigend. Auch "hanebüchene Äußerungen" wie die, dass eine Bundesministerin die Meinungsfreiheit hasse, seien von der Meinungsfreiheit selbst gedeckt.

Wegen des umstrittenen Posts hatte Bendels zunächst einen Strafbefehl über 210 Tagessätze zu je 50 Euro erhalten. Da er dagegen Einspruch einlegte, kam es zum Prozess.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.


Verwendete Quellen

Nachrichtenagentur dpa

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