Reformpläne der Bundesregierung
Mütterrente III und Aktivrente: Was ändert sich für Rentner?
Aktualisiert:
von Benedikt RammerDie Mütterrente III soll Eltern von vor 1992 geborenen Kindern ab 2027 bessere Leistungen bringen. (Symbolbild)
Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Die Bundesregierung plant umfassende Änderungen im Rentensystem: Die Mütterrente soll reformiert und die Aktivrente eingeführt werden. Doch die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Herausforderungen bei der Umsetzung.
Das Wichtigste in Kürze
Die Mütterrente III soll Eltern von vor 1992 geborenen Kindern ab 2027 bessere Leistungen bringen; Verzögerungen könnten jedoch auftreten.
Mit der Aktivrente sollen Rentner:innen bis zu 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen.
Kritiker:innen zweifeln an der Wirksamkeit der Pläne und warnen vor Umsetzungsproblemen bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die schwarz-rote Koalition möchte mit der Mütterrente III eine Angleichung für Eltern von Kindern erreichen, die vor 1992 geboren wurden. Ab dem 1. Januar 2027 sollen sie drei Jahre Erziehungszeit pro Kind auf ihre Rente angerechnet bekommen – das entspricht dem Wert, der bereits für Kinder gilt, die nach 1992 geboren wurden. Bisher erhalten ältere Eltern nur 2,5 Jahre Anrechnung.
Wie die "Rheinische Post" berichtet, äußert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) jedoch Zweifel, ob diese Änderung bis 2027 technisch umsetzbar ist. Der Aufwand sei enorm, da rund zehn Millionen Menschen betroffen sind. "Wir haben die Bundesregierung bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass es eines ausreichenden Vorlaufs bedarf", erklärte ein DRV-Sprecher. Der Koalitionsausschuss betonte jedoch, dass die Reform rückwirkend ab dem 1. Januar 2028 ausgezahlt werden könne, falls sich die Umsetzung verzögere.
Was bedeutet die Reform konkret?
Eltern erhalten durch die zusätzliche Anrechnung von 0,5 Jahren Erziehungszeit pro Kind etwa 20,40 Euro mehr Rente im Monat. Bei drei Kindern ergibt das rund 61 Euro zusätzlich pro Monat oder etwa 734 Euro im Jahr. Ein Antrag ist dafür nicht nötig; die Anpassung erfolgt automatisch über das Rentenkonto. Die Reform wird jährlich etwa fünf Milliarden Euro kosten, finanziert aus Steuermitteln.
Auch in den News:
Parallel zur Mütterrente plant die Bundesregierung, mit der Aktivrente Menschen im Rentenalter zum Weiterarbeiten zu motivieren. Künftig sollen Rentner:innen bis zu 2000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Außerdem soll das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot aufgehoben werden, das bisher bestimmte Arbeitsverhältnisse erschwert hat. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Flexibilität für ältere Arbeitnehmer:innen zu erhöhen.
Die Aktivrente soll bereits ab dem 1. Januar 2026 gelten. Doch auch hier gibt es laut "Rheinische Post" offene Fragen: Zum Beispiel ist unklar, ob die Regelung auch für Menschen gelten soll, die vorzeitig in den Ruhestand gegangen sind.
Kritik an den Plänen
Während die Aktivrente darauf abzielt, mehr Menschen im Rentenalter in den Arbeitsmarkt einzubinden, sehen Kritiker:innen Zweifel am Erfolg des Modells. Die Bundesbank betonte, dass finanzielle Anreize allein nicht ausreichen könnten, um Menschen länger arbeiten zu lassen. "Spaß an der Arbeit und der soziale Aspekt spielen eine größere Rolle", heißt es in einer Stellungnahme. Auch die Umsetzung beider Vorhaben – Mütterrente und Aktivrente – wird angesichts technischer und logistischer Herausforderungen kritisch gesehen.
Verwendete Quellen:
Rheinische Post: "So funktionieren die neue Mütterrente III und die Aktivrente"
Nachrichtenagentur dpa
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