Häusliche Gewalt
Elektronische Fußfessel soll Opfer vor gewalttätigen Ex-Partnern schützen
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von dpaOpfer häuslicher Gewalt können mithilfe der Fußfessel gewarnt werden, wenn sich Täter:innen in ihre Nähe begeben. (Symbolbild)
Bild: Andreas Arnold/dpa
Mit einem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung es Gewalttäter:innen erschweren, sich unbemerkt ihren Opfern zu nähern. Was die Fußfessel kann und wann sie eingesetzt werden darf.
Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig durch eine elektronische Fußfessel für Täter:innen besser geschützt werden. Einen Gesetzentwurf dazu hat das Bundeskabinett beschlossen.
Er sieht vor, dass Familiengerichte die Täter:innen zum Tragen eines solchen Geräts zur Standortbestimmung verpflichten können. "Es geht uns darum, vor allem Frauen vor häuslicher Gewalt besser zu schützen und Taten zu verhindern", sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Sender n-tv.
Opfer wird automatisch gewarnt
Nähern sich Täter:innen - wissentlich oder unwissentlich -, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und kann sich gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich Täter:innen nähert. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist den Plänen der Bundesregierung zufolge nur in Hochrisikofällen einzusetzen.
Die geplante Reform des Gewaltschutzgesetzes sieht außerdem vor, dass das Familiengericht Täter:innen nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Drohung mit einer solchen Verletzung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten kann.
Einige Bundesländer haben den Einsatz der elektronischen Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt für einen begrenzten Zeitraum bereits in ihren jeweiligen Polizeigesetzen verankert. Dennoch gab es auch seitens der Länder den Wunsch nach einer bundesgesetzlichen Regelung im Gewaltschutzgesetz.
Höhere Strafe bei Verstößen möglich
Auch solle der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht werden: von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Die Pläne der Bundesregierung orientieren sich am sogenannten spanischen Modell. "Wir haben gesehen, dass das in Spanien sehr wirkungsvoll ist", sagte Justizministerin Hubig. "Man konnte wirklich Menschenleben retten." Auch Frankreich und die Schweiz sind dem Gesetzentwurf zufolge inzwischen dem spanischen Beispiel gefolgt.
Partnerschaftsgewalt: Fast 80 Prozent der Opfer weiblich
Von häuslicher Gewalt sind vor allem Frauen betroffen. 2024 gab es nach Daten des Bundeskriminalamts (BKA) insgesamt 171.069 Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon waren 135.713 weiblich. Das entspricht einem Anteil von 79,3 Prozent.
Hubig hat noch weitere Neuregelungen im Blick. Sie will etwa, dass Familiengerichte künftig häusliche Gewalt, die sich nicht direkt gegen das Kind, sondern gegen die Mutter richtet, bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich berücksichtigen.
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