Frauke Brosius-Gersdorf
Brisante Bearbeitung: Wikipedia-Eintrag von Verfassungsgerichts-Kandidatin verändert
Veröffentlicht:
von Michael ReimersDie geplatzte Wahl der Juristin Brosius-Gersdorf sorgt erneut für Diskussion. Dieses Mal geht es um den Wikipedia-Eintrag der Juristin.
Bild: Britta Pedersen/dpa
Kurz vor der geplatzten Wahl von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin wurde ihr Wikipedia-Artikel von einem renommierten Juristen geändert. Dieser äußert sich nun zu seinen Beweggründen.
Das Wichtigste in Kürze
Am 11. Juli scheiterte die Wahl von Juristin Frauke Brosius-Gersdorf im Bundestag.
Nun deckt ein Zeitungsbericht auf, dass Jurist Ekkehart Reimer kurz vor der Nominierung von Brosius-Gersdorf ihren Wikipedia-Eintrag änderte und dabei ihre Haltung zur Abtreibung deutlich betonte.
Reimer begründet seine Änderungen mit wissenschaftlicher Sorgfalt.
Wenige Tage vor dem politischen Aufruhr um die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin wurde einem Medienbericht zufolge ihr Wikipedia-Eintrag in auffälliger Weise überarbeitet.
Der renommierte Jurist Ekkehart Reimer von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg nahm demnach selbst Änderungen vor und fokussierte sich dabei auf ein besonders sensibles Thema: Schwangerschaftsabbruch.
Das wurde in dem Wikipediaeintrag der Juristin geändert
Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" hatte zuerst über die Kandidatur von Brosius-Gersdorf für das Richteramt am höchsten deutschen Gericht berichtet. In Insiderkreisen sei die Juristin jedoch schon länger als mögliche Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht gehandelt worden. Und nur fünf Tage vor dem öffentlichen Bekanntwerden ihrer Nominierung wurde ihr Wikipedia-Eintrag, der zuvor maßgeblich biografisch gehalten wurde, verändert.
Der renommierte Jurist Reimer ergänzte unter dem Profil "e.Reimer" Passagen, die auf die Haltung Brosius-Gersdorfs zu Schwangerschaftsabbrüchen hinweisen. Das ergab eine Recherche des Nachrichtenportals "t-online". Demnach wurde folgender Passus ergänzt:
"2023/24 engagierte sie sich als stellvertretende Koordinatorin der von der damaligen Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Arbeitsgruppe 1). In der Auseinandersetzung um die Abtreibung setzt sich Brosius-Gersdorf für das Recht des Gesetzgebers ein, die Abtreibung in den ersten 12 Schwangerschaftswochen zu erlauben. Der Gesetzgeber sei nicht an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden, nach der die Abtreibung wegen des Lebensrechts des Embryos (Art. 2 Abs. 2 GG) zwar straffrei, aber – von Sonderfällen abgesehen – nicht rechtmäßig sein dürfe."
Nach der Nominierung der Juristin nahm die Bearbeitungsfrequenz des Beitrags zu. Etwas, das bei öffentlichem Interesse an einer Person nicht ungewöhnlich ist. Der Zusatz zu ihrer Mitarbeit an einem Entwurf zu Schwangerschaftsabbrüchen wurde kurzzeitig entfernt und dann erneut von Reimer wiederhergestellt, so "t-online".
So begründet Reimer seinen Schritt
Ekkehart Reimer verteidigte sein Vorgehen auf Anfrage von "t-online", dass "diese Frage in der in diesen Tagen aufkeimenden politischen und wissenschaftlichen Diskussion zentral, in der vorherigen Wikipedia-Fassung aber unterbelichtet, ungenau und unbelegt war", so der Jurist in einer Stellungnahme. Er habe bewusst unter seinem Klarnamen gehandelt und habe deshalb den Eintrag aus wissenschaftlichem Anspruch heraus ergänzt – nicht aus politischem Kalkül.
Dass die Anpassung des Artikels für Reimer von großer Relevanz ist, zeigt dem Bericht zufolge auch folgender Fakt: In 13 Jahren wurden mit seinem Wikipedia-Account lediglich zwei Artikel bearbeitet, außer dem zu Brosius-Gersdorf. Dazu gehört ein Eintrag zum Cusanuswerk und zum Begabtenförderungswerk der Deutschen Bischofskonferenz, dem der Heidelberger Jurist vorsteht.
Reimer sagte in seiner Stellungnahme: "Ich nehme sie als Aktivistin wahr, die über eine Neuinterpretation des Grundgesetzes ein deutsches 'Roe v. Wade' erreichen will." Das sei ein "Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 Abs. 2 GG".
Außerdem kritisiert Reimer, dass Brosius-Gersdorf in ihren Ausführungen nicht zwischen der Schutzpflicht des Staates und dem Schutz vor staatlichem Eingriff unterscheide – eine zentrale verfassungsrechtliche Differenzierung, so Reimer.
Damit ist dem Juristen zufolge eine seriöse rechtliche Argumentation im Bereich Abtreibungsrecht nicht möglich. In seinen Augen sei sie deshalb nicht geeignet, um Verfassungsrichterin zu werden, so Reimer.
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