Debatte um Hetze im Internet
Anonymität im Netz: Justizministerin Hubig gegen Klarnamenpflicht
Veröffentlicht:
von dpa:newstime
Hetze im Netz: Debatte um Klarnamenpflicht
Videoclip • 01:47 Min • Ab 12
Nirgends ist es so einfach, sich anonym zu äußern, wie im Internet. Das ist auch gut so, findet Justizministerin Stefanie Hubig. Dabei ist Hass und Hetze im Netz ein Problem – gerade für Politiker:innen.
Das Wichtigste in Kürze
Justizministerin Hubig hat sich gegen eine Klarnamenpflicht im Netz positioniert.
Eine Grenze setzt die Ministerin dabei bei Straftaten.
Zuvor hatte sich Bayerns Digitalminister Mehring dafür ausgesprochen: Es gebe kein Recht auf Anonymität.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich gegen eine Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen. "Eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht im Internet lehne ich ab. Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern möchte, ist dafür keine Rechenschaft schuldig", sagte sie dem "Tagesspiegel".
Meinungsfreiheit hat Grenzen – auch im Netz
Zuvor hatten sich unter anderem Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) und der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in der Zeitung für eine solche Pflicht ausgesprochen. Dafür wären Änderungen auf Bundesebene nötig.
Hubig ergänzte, das "berechtigte Interesse an dauerhafter Anonymität" ende jedoch dort, "wo Straftaten begangen werden". "Auch im digitalen Raum hat die Meinungsfreiheit Grenzen", sagte Hubig. Es sei deshalb wichtig, "dass kriminelle Äußerungen im Internet verfolgt werden und Täter zur Rechenschaft gezogen werden können." Dafür brauche es aber keine Klarnamenpflicht. Wenn die Identität von Straftätern im Nachhinein ermittelt werden könne, sei das ausreichend.
Mehring: Kein Anspruch auf Anonymität
Mehring hatte gesagt, das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte keinen Anspruch auf Anonymität. "Man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital." Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können. Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne seiner Ansicht nach die Diskurskultur im Netz zivilisieren. Wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller.
So ähnlich hatte auch Voßkuhle argumentiert und erklärt, dass er eine solche Pflicht für "nicht ganz einfach" halte, aber für "verfassungsrechtlich zulässig". Hubig sagte: "Bei der Auslegung des Strafrechts muss dem Grundrecht der Meinungsfreiheit Rechnung getragen werden." Das Grundgesetz schütze "gerade auch die kontroverse Meinung und die polemische Zuspitzung".
Mehr entdecken

Bis zu 17 Zentimeter Neuschnee
Heftiger Wintersturm: Hunderte Flüge in New York ausgefallen

Terrororganisation
Italien: Neun mutmaßliche Hamas-Unterstützer festgenommen

Polizeieinsatz endet tödlich
Gießen: Warum erschoss die Polizei einen Patienten im Krankenhaus?

Bahnverkehr zuverlässiger
Fernzüge an Weihnachten zu 75 Prozent pünktlich

Unfälle auf glatten Straßen
Historische Zahlen: Kälteste Weihnachtstage seit 15 Jahren

Vereiste Fahrbahn
Nach Warnung von Wetterdienst: Mehrere Unfälle wegen Glatteis

