Cyberangriffe und Sabotage

BND-Reform: Kanzleramt plant deutlich mehr Befugnisse für den Geheimdienst

Veröffentlicht:

von Michael Reimers

BND-Reform: Das Kanzleramt plant deutlich mehr Befugnisse für den deutschen Geheimdienst.

Bild: Kay Nietfeld/dpa


Der BND soll schlagkräftiger werden: Von Gegenangriffen im Netz bis zu engmaschigerer Überwachung plant die Regierung neue Rechte. Doch für die Umsetzung gibt es hohe Hürden.


Die Bundesregierung bereitet laut Medienberichten eine weitreichende Reform des Bundesnachrichtendienstes (BND) vor. Ziel ist es, dem Auslandsgeheimdienst deutlich mehr operative Rechte einzuräumen, um auf moderne Bedrohungslagen reagieren zu können.

Wie Recherchen des WDR, NDR und der  "Süddeutscher Zeitung" sieht der Entwurf für das neue BND-Gesetz vor, dass Agent:innen künftig nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern aktiv in das Geschehen eingreifen dürfen. So sollen beispielsweise gegnerische Waffensysteme unschädlich gemacht oder Sabotageaktionen durchgeführt werden.

Hürden für den Ernstfall: Die "nachrichtendienstliche Sonderlage"

Die geplanten operativen Eingriffe, wie etwa Sabotage zur Schwächung fremder Streitkräfte, dürfen nicht willkürlich erfolgen. Laut dem Gesetzentwurf, der dem Rechercheteam vorliegt, ist dafür die Feststellung einer sogenannten "nachrichtendienstlichen Sonderlage" durch den Nationalen Sicherheitsrat von Nöten.

Diese wird bei einer "systematischen Gefährdung" ausgerufen, sofern polizeiliche oder militärische Hilfe nicht rechtzeitig verfügbar ist oder der Einsatz auf fremdem Staatsgebiet stattfindet.


Damit diese weitreichenden Kompetenzen, zu denen auch aktive Gegenangriffe bei Cyberattacken auf Deutschland zählen, rechtlich abgesichert sind, sieht die Regierung eine parlamentarische Kontrolle vor.

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages muss der Feststellung einer solchen Sonderlage zustimmen. Hierfür ist im Entwurf eine Zwei-Drittel-Mehrheit vorgesehen, um eine demokratische Legitimierung der operativen Anschlussbefugnisse sicherzustellen.
Dabei soll auch die Nutzung von Gesichtserkennungssoftware für den BND ermöglicht werden und das Eindringen in Wohnung, um Spionagesoftware auf den Geräten von Zielpersonen zu installieren, wie aus der Medienrecherche hervorgeht.


Verwendete Quellen:

n-tv: "BND soll Cyberattacken gegen Waffensysteme starten dürfen"

Nachrichtenagentur AFP

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