Das gilt im kommenden Winter
Winterreifenpflicht: Diese Bußgelder und Regeln sind zu beachten
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von Benedikt Rammer:newstime
Winterreifenwechsel: Darauf kommt es an
Videoclip • 01:47 Min • Ab 12
In Deutschland gilt keine feste Winterreifenpflicht ab einem bestimmten Datum. Bei Schnee, Glätte oder Schneematsch müssen Autofahrer:innen jedoch auf allen Rädern geeignete Winterreifen mit Alpine-Symbol montiert haben.
Das Wichtigste in Kürze
Winterreifen sind bei Schnee, Eis, Glätte oder Schneematsch vorgeschrieben – nicht an einem festen Datum.
Reifen müssen das Alpine-Symbol tragen; bei einem Verstoß drohen mindestens 60 Euro Bußgeld und ein Punkt.
Ganzjahresreifen sind rechtlich ausreichend, wenn sie das Alpine-Symbol besitzen.
In Deutschland gibt es keine allgemeine Pflicht, ab einem bestimmten Datum Winterreifen zu verwenden. Stattdessen gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Sie greift bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.
Die bekannte Faustregel "O bis O" – von Oktober bis Ostern – ist lediglich eine Orientierung. Rechtlich entscheidend sind nicht das Datum oder die Temperatur, sondern die tatsächlichen Straßenverhältnisse. Sind diese winterlich, müssen auf allen vier Rädern geeignete Reifen montiert sein.
Alpine-Symbol ist entscheidend
Winterreifen sind heute am Alpine-Symbol zu erkennen. Es zeigt einen Berg mit einer Schneeflocke. Reifen, die ausschließlich mit dem älteren M+S-Symbol gekennzeichnet sind, reichen bei winterlichen Bedingungen nicht mehr aus.
Auch Ganzjahresreifen gelten rechtlich als Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Autofahrer:innen sollten deshalb vor dem Winter prüfen, welches Symbol auf der Reifenflanke zu sehen ist.
Dieses Bußgeld droht
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Bereifung fährt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer:innen behindert, steigt das Bußgeld auf 80 Euro.
Für Halter:innen können 75 Euro und ebenfalls ein Punkt fällig werden. Die Regel gilt grundsätzlich für alle vier Räder. Nur an einzelnen Achsen Winterreifen zu montieren, erfüllt die Anforderungen nicht.
Motorräder sind ausgenommen
Die situative Winterreifenpflicht gilt unter anderem nicht für einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder. Ebenfalls ausgenommen sind bestimmte Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie motorisierte Krankenfahrstühle.
Wer ein ausgenommenes Fahrzeug bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, muss besondere Vorsicht walten lassen. Unter anderem darf die Geschwindigkeit 50 Kilometer pro Stunde nicht überschreiten. Außerdem muss vor der Fahrt geprüft werden, ob sie wirklich notwendig ist und keine alternative Möglichkeit besteht.
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Profiltiefe und Alter beachten
Gesetzlich vorgeschrieben ist auch bei Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens vier Millimeter. Mit zunehmendem Verschleiß verschlechtert sich vor allem auf Schnee und Eis der Grip.
Außerdem sollten Winterreifen nach spätestens sechs Jahren ausgetauscht werden. Die Gummimischung kann mit der Zeit härter werden und bei niedrigen Temperaturen an Haftung verlieren.
Folgen nach einem Unfall
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, muss laut ADAC mit Problemen bei der Versicherung rechnen. Leistungen aus der Kaskoversicherung können wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt werden.
Auch bei einem unverschuldeten Unfall kann ein Mitverschulden geprüft werden. Das kann sich auf die Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung auswirken. Bei Mietwagen gilt: Vermieter:innen müssen ein verkehrssicheres Fahrzeug bereitstellen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen darf ein Mietwagen daher nicht mit Sommerreifen übergeben werden.
Verwendete Quellen:
ADAC: "Winterreifenpflicht: Wann Sie in Deutschland Reifen wechseln müssen"
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