Nach zahlreichen Rissen

Westerwald: Wolf GW2478m zum Abschuss freigegeben - vorläufig

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von Andrea Ege

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Wolf beißt Frau mitten in Hamburg

Videoclip • 01:17 Min • Ab 12


Ein Wolf darf im Westerwald vorerst gejagt werden. Das Gericht gab grünes Licht – doch der Streit geht weiter. Warum das Gericht den Abschuss vorerst erlaubt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffen ist ein bestimmter Wolf namens "GW2478m".

  • Die Erlaubnis gilt für bestimmte Jagdreviere.

  • Der Fall geht in die nächste Instanz.

Der Wolf "GW2478m" darf vorerst in bestimmten Jagdrevieren im Westerwaldkreis erlegt werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies den Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen die entsprechende Genehmigung zurück. Schon im September war die Jagd auf den Wolf befristet erlaubt. Der Grund dafür waren die drohenden wirtschaftlichen Schäden, durch die zahlreichen Risse des Wolfes. Umweltschützer:innen wehren sich gegen die Entscheidung.

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Mindestens 123 Nutztiere getötet oder verletzt

Bei einer vorläufigen Prüfung sah das Gericht die Voraussetzungen für die Jagdgenehmigung als erfüllt: Der Wolf habe seit 2023 insgesamt 31 Rissereignisse in Hessen und Rheinland-Pfalz verursacht. Dabei seien mindestens 123 Nutztiere getötet oder verletzt worden. Für weitere Angriffe sei das von ihm angeführte Greifensteiner Rudel verantwortlich, so die Einschätzung des Gerichts.

Offen blieb allerdings, ob die Genehmigung ermessensfehlerfrei erteilt wurde, weil sich im Eilverfahren nicht abschließend klären ließ, ob höhere elektrifizierte Herdenschutzzäune einen ebenso geeigneten und zumutbaren Schutz bieten könnten.


Gericht rechnet mit weiteren Angriffen

Das Gericht entschied, dass die Jagd auf den Wolf nicht länger aufgeschoben werden müsse. Dafür spreche unter anderem, dass Wölfe inzwischen weniger streng geschützt seien und sich ihr Bestand in Deutschland in einem günstigen Zustand befinde. Nach Einschätzung des Koordinationszentrums "Luchs und Wolf" würde der Abschuss auch den regionalen Bestand nicht dauerhaft beeinträchtigen.

Zugleich rechnet das Gericht mit weiteren Angriffen auf Weidetiere. Das Jagdverhalten von "GW2478m" habe sich 2026 erheblich verschärft. Deshalb seien weitere Risse wahrscheinlich.


Umweltvereinigung wehrt sich gegen Entscheidung

Die Umweltvereinigung hat die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz angefochten. Das stoppt die Jagderlaubnis jedoch nicht: Der Wolf darf vorerst weiter gejagt werden, solange das Oberverwaltungsgericht nicht anders entscheidet. Die Naturschutzinitiative e.V. hat die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz angefochten.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa


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