Verkehrschaos
Streik im öffentlichen Nahverkehr: Muss ich trotzdem ins Büro?
Aktualisiert:
von Michael Reimers:newstime
Verdi ruft für Montag zum Streik im öffentlichen Nahverkehr auf
Videoclip • 01:36 Min • Ab 12
Die Gewerkschaft Verdi will in zahlreichen Städten schon bald den öffentlichen Verkehr lahmlegen. Was das jetzt für Arbeitnehmer:innen heißt.
Das Wichtigste in Kürze
Der Verdi-Streik am 2. Februar legt Busse und Bahnen lahm.
Trotz Ausfällen im Nahverkehr bleibt die Pflicht, pünktlich zur Arbeit zu kommen.
Was du jetzt beachten musst und wie du Ärger mit dem Arbeitgeber vermeidest.
Schlechte Nachrichten für Pendler:innen: Die Gewerkschaft Verdi hat für Montag (2. Februar) einen Warnstreik im öffentlichen Nahverkehr angekündigt. Für Arbeitnehmer:innen kann das die Fahrt zum Arbeitsplatz erschweren. Was gilt aber rechtlich konkret im Fall eines solchen Streiks? Ein Überblick.
Wo am Montag gestreikt wird, liest du hier:
Verspätungen können Konsequenzen haben
Das Wichtigste vorweg: Durch den Warnstreik entfällt nicht deine Pflicht, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Das sogenannte "Wegerisiko" liegt bei dir als Arbeitnehmer:in. Das bedeutet: Du musst selbst dafür sorgen, dass du rechtzeitig am Arbeitsplatz bist – notfalls mit alternativen Verkehrsmitteln.
Unpünktlichkeit gilt arbeitsrechtlich als Pflichtverletzung und kann unangenehme Folgen haben:
Abmahnungen sind möglich.
Bei wiederholtem Zuspätkommen droht im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung.
Für die Zeit, die du zu spät kommst, kann dein Arbeitgeber den Lohn kürzen.
So schützt du dich vor Problemen
Da der Streik bereits mehrere Tage im Voraus angekündigt wurde, musst du vorsorgen:
Rechtzeitig planen: Suche frühzeitig nach Alternativen wie Fahrgemeinschaften, Taxi oder Fahrrad.
Mehr Zeit einplanen: Rechne mit vollen Straßen und starte früher als sonst.
Homeoffice anfragen: Falls möglich, frage deinen Arbeitgeber nach der Möglichkeit, am Streiktag von zu Hause zu arbeiten.
Auch in den News:
Was viele nicht wissen: Mehrkosten trägst du selbst
Entstehen dir durch die Nutzung alternativer Verkehrsmittel höhere Kosten – etwa für Taxi oder Benzin – musst du diese in der Regel selbst tragen. Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diese zusätzlichen Ausgaben zu übernehmen.
Nacharbeiten? In der Regel nicht nötig
Eine gute Nachricht gibt es doch: Solltest du trotz aller Bemühungen zu spät kommen, darf dein Arbeitgeber nicht verlangen, dass du die verlorene Zeit nacharbeitest – sofern feste Arbeitszeiten vereinbart sind. Bei Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit kann dies anders sein.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
:newstime verpasst? Hier neueste Folge ansehen
Mehr entdecken

Kommunalwahlen in Bayern
Stichwahl in München: Grünen-Kandidat Krause vorne

Landtagswahl-Ticker
Rheinland-Pfalz hat gewählt: CDU siegt klar - Debakel für SPD

Mehr Freizeit
Mehr Urlaub 2026: So nutzt du Brückentage und Feiertage perfekt aus

Kommunalwahlen in Bayern
Stichwahlen beendet: Auszählung beginnt

Besonderheiten des Feiertags
Karfreitag: Bedeutung, Regeln und wer frei hat

Staatsschutz ermittelt
Anschlag? Zug kollidiert mit Betonplatten auf Gleisen


