Urteil in Braunschweig

Schlafende Ehefrau angezündet: Lebenslange Haft wegen Mordes

Veröffentlicht:

von Jacqueline Bittl

Der Angeklagte (M) soll lebenslang ins Gefängnis und hat durch das Urteil nur eine geringe Chance auf eine vorzeitige Entlassung. (Archivbild)

Bild: Moritz Frankenberg/dpa


Ein nächtlicher Brandanschlag auf die eigene Ehefrau endet vor Gericht mit einem klaren Schuldspruch. Das Landgericht Braunschweig spricht von Heimtücke, Grausamkeit und einem Mord ohne Überlebenschance.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 51-jähriger Mann aus Goslar ist vom Landgericht Braunschweig wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

  • Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine schlafende Frau mit einem Brandbeschleuniger übergoss und anzündete, wodurch sie tödliche Brandverletzungen erlitt.

  • Ein eindeutiges Motiv konnte im Prozess nicht festgestellt werden, weshalb das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe nicht angenommen wurde.

Nach Überzeugung des Gerichts wurde die schlafende Ehefrau mit einem Brandbeschleuniger übergossen und anschließend angezündet. Für sie bestand keine Chance zu überleben. Das Landgericht Braunschweig verurteilte einen 51-jährigen Mann aus Goslar zu lebenslanger Haft wegen Mordes. Zusätzlich stellte die Strafkammer am Freitag (9. Januar) die besondere Schwere der Schuld fest, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Für den aus Syrien stammenden Verurteilten ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren zwar gesetzlich vorgesehen, gilt angesichts der Schuldschwere jedoch als praktisch ausgeschlossen.

Nahezu vollständige Verbrennungen und Sturz aus dem Fenster

Die 40-jährige Frau stand sofort in Flammen und stürzte aus dem Schlafzimmerfenster rund vier Meter tief auf eine Rasenfläche. Durch den Aufprall erlitt sie mehrere Knochenbrüche. Die Syrerin wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, wo sie später an den schweren Brandverletzungen starb. Nach Angaben des Gerichts waren etwa 90 bis 100 Prozent ihrer Körperoberfläche verbrannt.

Mit dem Schuldspruch stellte das Gericht zugleich die Mordmerkmale der Heimtücke, der Grausamkeit sowie der Verwendung gemeingefährlicher Mittel fest. Das Opfer sei in der Nacht arglos gewesen und habe keine Möglichkeit gehabt, sich gegen den Feuerangriff zu verteidigen, so die Gerichtssprecherin mit Verweis auf die rund 90-minütige Urteilsverkündung.


Gericht sieht außergewöhnliche Brutalität der Tat

Als grausam bewertete die Kammer den Mord, weil der Angeklagte seine Ehefrau erheblichen Schmerzen und schweren körperlichen Qualen aussetzte. Zudem habe er durch den Einsatz von Feuer ein gemeingefährliches Mittel genutzt und damit weitere Menschenleben in Gefahr gebracht.

Die Verhängung lebenslanger Haft entsprach den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte dagegen auf Widersprüche und Unklarheiten in Zeugenaussagen hingewiesen und einen Freispruch nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Kein belegbares Tatmotiv festgestellt

Ein klares Motiv habe im Verlauf der Hauptverhandlung nicht festgestellt werden können, erklärte die Gerichtssprecherin. Demzufolge sah das Gericht von der Annahme niedriger Beweggründe als weiteres Mordmerkmal ab. Zum Prozessbeginn im November hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, der Angeklagte habe sich betrogen gefühlt, hierfür jedoch keine objektiven Belege gefunden.

In der Tatnacht hatte der Familienvater nach dem Anzünden seiner Frau noch dafür gesorgt, dass die drei Söhne sowie die behinderte Tochter das Haus rechtzeitig verlassen konnten. Draußen soll der älteste Sohn Rufe seines Namens gehört haben und so auf seine brennende Mutter aufmerksam geworden sein. Er eilte ihr zu Hilfe und erstickte die Flammen, konnte ihr Leben jedoch nicht mehr retten.

Aussage des Sohnes belastet den Vater schwer

Der Vater wurde noch am Tatort festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. Ein zentrales Element für die Überzeugung der Staatsanwaltschaft von der Täterschaft waren die Aussagen des ältesten Sohnes. Demnach soll die Mutter, noch bei Bewusstsein, zu ihm gesagt haben: "Das war dein Vater."


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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