Wegen Mordes

Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Todesfahrer zu Höchststrafe verurteilt

Veröffentlicht:

von Emre Bölükbasi

:newstime

Urteil im Magdeburger Amokfahrt-Prozess

Videoclip • 27 Sek • Ab 12


Ein Urteil, das nachhallt: Der Magdeburger Weihnachtsmarkt-Attentäter erhält die Höchststrafe. Wie lange er hinter Gitter muss und was genau ihm zur Last gelegt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Magdeburger Weihnachtsmarkt-Attentäter wurde zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt.

  • Im Dezember 2024 tötete der 51-Jährige aus Saudi-Arabien sechs Menschen und verletzte Hunderte, indem er mit einem Mietwagen in die Menschenmenge raste.

  • Die Generalstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass er aus persönlichen Motiven handelte.

Anderthalb Jahre nach dem verheerenden Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist das Urteil gefallen: Der 51-jährige Täter Taleb Al-Abdulmohsen aus Saudi-Arabien muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Magdeburg sprach ihn am Freitag (26. Juni) unter anderem wegen Mordes schuldig und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Eine Anordnung zur Sicherungsverwahrung behält sich das Gericht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am 20. Dezember 2024 hatte Al-Abdulmohsen mit einem mehr als zwei Tonnen schweren Mietwagen mit 340 PS den belebten Weihnachtsmarkt attackiert. Mit einer Geschwindigkeit von bis zu 48 Kilometern pro Stunde raste er durch die Menschenmenge. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen verloren ihr Leben, Hunderte Menschen erlitten teils schwerste Verletzungen.

Vor Gericht hatte er die Tat bereits gestanden. Er habe mit seinem Wagen "einfach Gas gegeben", schilderte er – mehr dazu liest du hier!

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Technische Panne bei Urteilsverkündung

Die Urteilsverkündung wurde von einem ungewöhnlichen Zwischenfall überschattet: Der Verteidiger machte darauf aufmerksam, dass die Worte des Vorsitzenden Richters im Glaskasten, in dem der Angeklagte saß, nicht zu hören waren. Das Gericht unterbrach daraufhin die Begründung, um die technischen Probleme zu beheben.

Mehr als 200 Betroffene hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger:innen angeschlossen. Viele von ihnen waren zur Urteilsverkündung erschienen, auch der Zuschauerbereich war nahezu vollständig besetzt. Wegen der enormen Dimension des Prozesses hatte das Land Sachsen-Anhalt eigens ein Interims-Gerichtsgebäude in Leichtbauweise errichten lassen.

Persönliche Motive statt Ideologie

Die Generalstaatsanwaltschaft war überzeugt, dass der Mann die Tat lange im Voraus geplant hatte. Ernsthafte ideologische Ziele habe er nicht verfolgt, sondern vor allem aus persönlichen Motiven gehandelt. Ein psychiatrischer Sachverständiger diagnostizierte bei ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit.

Der Verurteilte hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten und hier seine Facharztanerkennung bekommen. Bis unmittelbar vor der Tat arbeitete er als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg. Er inszenierte sich als Aktivist für die Rechte saudischer Frauen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie eine Sicherungsverwahrung gefordert. Die Nebenkläger:innen schlossen sich dieser Forderung an. Die Verteidigung sah die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung hingegen nicht als gegeben an.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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