Urteil gefallen
Lebenslange Freiheitsstrafe für Amokfahrer von Mannheim
Veröffentlicht:
von Emre BölükbasiDer Amokfahrer von Mannheim (vorne links) muss auch in die Psychiatrie.
Bild: Marijan Murat/dpa
Nach der tödlichen Amokfahrt in Mannheim fällt das Urteil: lebenslange Haft für den Täter. Nun gibt es auch Informationen über sein Motiv.
Das Wichtigste in Kürze
Nach der tödlichen Amokfahrt an Rosenmontag in der Mannheimer Innenstadt hat das Landgericht den Täter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Mann hatte mit seinem Auto gezielt Passant:innen angefahren, zwei Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Landgericht Mannheim hat entschieden: Der Amokfahrer, der am Rosenmontag in der Mannheimer Innenstadt zwei Menschen tötete und 14 weitere verletzte, wird in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Zusätzlich verhängten die Richter:innen eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verteidiger spricht von seelischer Krise
Am 3. März raste der 40-jährige Deutsche aus Ludwigshafen mit seinem Auto in die belebte Fußgängerzone. Laut Anklage fuhr er zunächst mit mindestens 50 km/h in den Bereich ein und beschleunigte dann deutlich. Der Mann steuerte gezielt auf Passant:innen zu und nutzte dabei bewusst das "Überraschungsmoment", wie Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer ausführte. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann starben noch am Tatort.
Der Verteidiger des Angeklagten, Anwalt Uwe Kosmala, erklärte zu Prozessbeginn, dass sein Mandant die Tat ursprünglich in Offenbach geplant hatte, wo sein Vater lebt. Spontan habe er jedoch entschieden, die Amokfahrt in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen. Der 40-Jährige befand sich demnach in einer "seelischen Krise" und wurde von starker Wut und Selbstzweifeln getrieben. Bei der Tat habe er selbst sterben wollen.
Flucht und Festnahme nach der Tat
Nach der Amokfahrt versuchte der Täter zu flüchten, wurde jedoch von einem mutigen Taxifahrer am Entkommen gehindert. Als er in einer Sackgasse wenden wollte, blockierte ihm der Taxifahrer den Weg. Der Amokfahrer feuerte daraufhin mit einer Schreckschusswaffe auf die Windschutzscheibe, um den Taxifahrer einzuschüchtern.
Später versuchte der Mann, sich mit der Waffe selbst zu töten, indem er sich in den Mund schoss. Danach versteckte er sich in einem Schienenkanal unter einem Kran, wo die Polizei ihn schließlich fand.
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Psychische Erkrankung als Faktor
Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass der Mann seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leide. Daher sei nicht auszuschließen, dass er zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen sei. Ein psychiatrischer Gutachter sagte vergangene Woche vor Gericht aus – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Vor der Tat hatte der 40-Jährige seinen Job und damit seine Krankenversicherung verloren, wodurch er seine Medikamente nicht mehr nehmen konnte. Im Krankenhaus soll er später von einer schweren Kindheit mit Gewalt, Drogen und Alkohol berichtet haben. Am Tag der Tat "brannten bei ihm die Sicherungen durch", wie er es selbst formuliert haben soll.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung forderten die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft plädierte zudem für eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Die Nebenkläger:innen schlossen sich dieser Forderung an. Die Verteidigung stellte keinen Antrag zur Strafhöhe.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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