Ideologische Gründe

Kleinkind sterben lassen: Eltern aus "Reichsbürger"-Szene verurteilt

Veröffentlicht:

von Andrea Ege

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Videoclip • 01:42 Min • Ab 12


Weil sie ihrem schwerkranken Kind aus ideologischer Überzeugung ärztliche Hilfe verweigert haben, wurden in Horb am Neckar zwei Anhänger der "Reichsbürger"-Szene verurteilt. Das zweijährige Kind ist an den Folgen der Krankheit gestorben. Wie es zu dem Urteil kam.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kind litt an einer Atemwegserkrankung.

  • Das Amtsgericht Horb verhängte als Strafe je ein Jahr Bewährung.

  • Der Verfassungsschutz zählt über 4.000 Anhänger:innen der "Reichsbürger"-Szene in Baden-Württemberg.

Weil sie aus ideologischen Gründen zu spät den Notarzt für ihr krankes Kleinkind gerufen haben, hat das Amtsgericht Horb am Neckar (Landkreis Freudenstadt) die Eltern aus der "Reichsbürger"- und "Selbstverwalter"-Szene wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Es verhängte Freiheitsstrafen von je einem Jahr auf Bewährung sowie jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.

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Gericht überzeugt: Kind könnte noch leben

Laut Gerichtsangaben hatten die 50 und 44 Jahre alten Deutschen ihr Kind zu keinem Zeitpunkt ärztlich untersuchen lassen – selbst nicht, als sich Monate vor seinem Tod deutliche Atemprobleme zeigten. Das Gericht stellte fest, dass eine chronische Atemwegerkrankung zu diesem Zeitpunkt hätte erkannt werden können. Auch als sich der gesundheitliche Zustand Anfang 2023 verschlechterte, ließen sich die Eltern mit der Verständigung des Notarztes noch immer erheblich Zeit.

Damit hätten die Eltern ihre Sorgepflicht verletzt, für die notwendige medizinische Versorgung ihres Kindes zu sorgen, urteilte das Amtsgericht. Der Verstoß wiege so schwer, dass eine Freiheitsstrafe angemessen sei. Strafmildernd wertete das Gericht allerdings, wie sehr der Tod des eigenen Kindes die Angeklagten selbst getroffen habe. Sowohl die Eltern des Zweijährigen als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil Berufung oder Revision einlegen.

Eltern erst nicht vor Gericht erschienen

Eigentlich sollte der Prozess bereits im April 2025 stattfinden, allerdings erschienen die Angeklagten trotz Ladung nicht bei dem Termin. Um ihre Anwesenheit bei der Hauptverhandlung zu erzwingen, wurden daraufhin Haftbefehle erlassen. Erst nach ihrer Festnahme in Bayern im vergangenen Monat konnte der Prozess schließlich geführt werden.

Die "Reichsbürger"- und "Selbstverwalter"-Szene ist in sich uneinheitlich, eint sich aber in der Ablehnung der Bundesrepublik und der demokratischen Ordnung. In Baden-Württemberg beobachtet der Verfassungsschutz nach eigenen Angaben mehr als 4.000 Menschen aus diesem Milieu. Auch die Angeklagten hätten sich laut Gericht wiederholt in ausführlichen Schreiben an Behörden gewandt, in einer für die Szene typischen Sprache, so die Nachrichtenagentur dpa.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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