Bewährungsstrafe

Kinderpornografie: Priester aus Erfurt verurteilt

Veröffentlicht:

von Michael Reimers

:newstime

So arbeitet die Polizei in Deutschland

Videoclip • 01:46 Min • Ab 12


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Wegen Kinderpornografie wurde ein Priester aus dem Bistum Erfurt verurteilt. Er erhielt eine Bewährungsstrafe, während die finale Entscheidung des Vatikans noch aussteht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Priester aus dem Bistum Erfurt erhielt wegen des Besitzes von Kinderpornografie eine einjährige Bewährungsstrafe.

  • Zusätzlich muss der Verurteilte 3.000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen und seine Therapie zwingend fortsetzen.

  • Nach dem weltlichen Urteil wird nun der Vatikan in Rom über die kirchenrechtlichen Konsequenzen für den Geistlichen entscheiden.

Das Amtsgericht im niedersächsischen Duderstadt hat einen Priester aus dem Bistum Erfurt zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dem Geistlichen wurde der Besitz und die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Inhalten im Zeitraum von 2019 bis 2022 zur Last gelegt. Teilweise zeigten die Abbildungen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Mittwoch (17. Juni) berichtet.

Neben der Bewährungsstrafe verhängte das Gericht weitere Auflagen gegen den Mann. Ein Sprecher des Amtsgerichts erklärte, dass der Verurteilte eine Zahlung in Höhe von 3.000 Euro an den Kinderschutzbund Göttingen leisten müsse. Darüber hinaus sei er dazu verpflichtet, seine begonnene Therapie fortzusetzen.

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Urteil bald rechtskräftig

Die Anklage gegen den Priester war am 24. März dieses Jahres erhoben worden, bevor am Dienstag das Urteil fiel. Da der Angeklagte und sein Verteidiger auf Rechtsmittel verzichteten, könnte der Richterspruch zeitnah bindend werden. Sofern keine Berufung eingelegt wird, ist das Urteil nach einer Woche rechtskräftig.

Auch kirchenrechtlich hat der Fall weitreichende Konsequenzen für den Geistlichen. Laut Angaben des Bistums Erfurt informierten Ermittler:innen der Polizei die Bistumsleitung bereits Ende März 2022 über die Beschlagnahmung der elektronischen Geräte des Mannes. Daraufhin wurde er umgehend vom geistlichen Dienst freigestellt und ihm wurden sämtliche kirchlichen Amtshandlungen verboten.


Vatikan entscheidet über Zukunft

Ein im Mai 2022 eingeleitetes kirchenrechtliches Verfahren ruhte bisher, um den Ausgang des weltlichen Prozesses am Amtsgericht abzuwarten. Sobald die Untersuchungen auf Ebene des Bistums vollständig abgeschlossen sind, werden die gesammelten Akten an den Vatikan übermittelt. Die endgültige kirchenrechtliche Entscheidung über die Zukunft des Priesters wird dann in Rom getroffen.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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